KAUFNEBENKOSTEN
Die Kaufnebenkosten Ihrer Investition
Beim Immobilienkauf fallen zusätzlich Kaufnebenkosten an
Beim Erwerb Ihrer Immobilie entstehen Erwerbsnebenkosten. Neben den eigentlichen Kosten beim Immobilienkauf schlagen auch noch die Kaufnebenkosten zu Buche. Sie sollten beim Immobilienkauf diese unbedingt mit in Ihre Gesamtplanung einbeziehen. Allerdings sind die Erwerbsnebenkosten sehr übersichtlich und planbar. Da es sich aber um mehrere Positionen handelt, kann so schon ein stattlicher Betrag zusammenkommen.
Wie setzen sich die Erwerbsnebenkosten zusammen?
- Kosten für Ihren Notar
- Kosten für die Grundbucheintragung, Grundbuchamt / Justizkasse
- Finanzamt-Kosten
- Bankkosten
- Kosten für Ihren Berater
Wie errechnen sich diese Kosten genau?
Rechnen Sie mit ungefähr folgenden Kosten:
- Notar- und Gerichtskosten (ca. 1,5 % – 2 %)
- Grunderwerbsteuer (standortabhängig 3,5 % – 6,50 %)
- Maklercourtage (3,57 % inklusive Mehrwertsteuer)
- Bauzeit / Bereitstellungszins (laufzeitabhängig 2 % – 5 %)
Die Erwerbsnebenkosten können bis zu 15 % Ihrer Kaufsumme betragen. Diese empfehlen wir unbedingt aus liquiden Mitteln zu bestreiten. Abhängig vom Grundbuchstand sind in der Regel die Erwerbsnebenkosten innerhalb von 4-12 Wochen zu begleichen. Nur die Bauzeitzinsen verteilen sich über die gesamte Bauzeit.