HAFTUNGSZEITRAUM
Wer haftet für die Beschaffenheit Ihres Baudenkmals?
Wichtig im Streitfall: Der Haftungszeitraum
Der Haftungszeitraum verpflichtet den Verkäufer zur Qualität
Während des geltenden Haftungszeitraums ist der Verkäufer gehalten, alle anfallenden Schäden auf eigene Kosten zu beseitigen. Er haftet dafür, dass alle von ihm veranlassten handwerklichen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden und dass keine Schäden entstehen. Der Haftungszeitraum liegt meist bei mindestens fünf Jahren, längere Zeiträume können in gegenseitigem Einverständnis ausgehandelt werden.
Nach der Beendigung geht das Risiko auf den Käufer über
Nach dem Ablauf des Haftungszeitraums geht das Risiko auf den Käufer der Immobilie über. Ab diesem Zeitpunkt hat er für alle Schäden selbst aufzukommen, die an seiner Immobilie anfallen. Dies gilt auch für Schäden durch Abnutzung, Materialermüdung oder schlechte Leistung des Lieferanten. Mit dem Ablauf des Haftungszeitraums hat der Käufer die Schadensbeseitigung selbst zu zahlen oder mit dem Lieferanten zu verhandeln.