GRUNDSTEUER
Die Grundsteuer
Die Grundsteuer als Immobilien-Nebenkosten
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Beispiel für die Berechnung der Grundsteuer
Für ein Zweifamilienhaus wird bezüglich der Grundsteuerberechnung beispielsweise eine Grundsteuermesszahl von 3,1 Promille abgesetzt. Mit einem Einheitswert der Immobilie von beispielsweise 12.000 Euro gerechnet ergäbe das einen Betrag von 34,10 Euro. Dieser Betrag muss nun noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden, zum Beispiel mit 350 Prozent. Die zu zahlende jährliche Grundsteuer ergibt sich dann aus der Summe (34,10 * 3,5) und beträgt somit 119,35 Euro.