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UMLAGEFÄHIGE NEBENKOSTEN

Umlagefähige Nebenkosten bei der Vermietung

Nebenkosten, welche vom Mieter getragen werden

Die Nebenkosten steigen Jahr für Jahr. Die Behandlung der sogenannten Zweiten Miete gewinnt daher immer mehr an Bedeutung und erzeugt oft Konfliktpotential zwischen Mieter und Vermieter. Welche Nebenkosten dürfen an den Mieter weitergegeben werden?

Was umlagefähig ist, ist in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Insgesamt werden 17 umlagefähige Kostenarten aufgeführt. Zur Sicherheit für Vermieter und Verwalter sollten möglichst alle Betriebskostenarten, die umgelegt werden, im Mietvertrag ausdrücklich gem. § 556 Abs. 2 BGB aufgeführt werden.

Heizkosten

Brennstoffverbrauch, Kosten für Überwachung, Pflege und Bedienung sowie Prüfung der Betriebssicherheit der Zentralheizungsanlage und Kosten der Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Kosten der Warmwasserversorgung einschließlich der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören auch die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit verbundenen Einstellung durch einen Fachmann. Weiterhin die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, jedoch keine Reparaturkosten.

Wasserverbrauch

Die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, aber auch Kosten für Wasserzähler. Weiterhin die Kosten der Berechnung und Aufteilung auf die einzelnen Mieter und die Wartungskosten einer hauseigenen Wasserversorgungs- oder Aufbereitungsanlage. (Reparaturkosten sind allerdings Sache des Vermieters)

Abwasserkosten

Abwasserkosten, also die kommunalen Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, Klärwerksabgaben und Regenwassergebühren.

Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung und Kosten entsprechender nichtöffentlicher Maßnahmen. Unter Müllbeseitigungskosten fallen Kosten für die Müllabfuhr, Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und Müllschluckern sowie die Kosten der Berechnung und Aufteilung.

Kundenreferenzen
obody
Unkomplizierte Abwicklung! Selten kommt es vor, dass ein Kostenvoranschlag dem tatsächlichen in Rechnung gestellten Aufwand entspricht....
Ariane Heinz
Unternehmerin
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