Kaufvertrag
Der Eigentumswechsel wird beurkundet
Die Basis für den Kauf: Der Vertrag
Wie jeder Vertrag regelt der Kaufvertrag die Rechte und Pflichten de
s Käufers und des Verkäufers, die mit dem Immobilienkauf verbunden sind. Der Kauf einer Immobilie unterliegt bestimmten Bedingungen. Der Kaufvertrag ist in schriftlicher Form von ei-nem Notar zu erstellen, zu unterschreiben und im Grundbuch einzutragen. Diesen Vorgang nennt man Beurkun-
dung.
Rechte und Pflichten: Im Kaufvertrag geregelt
Aus dem Vertrag ergeben sich die Rechte und Pflichten beider Ver-tragsparteien. Das sin
d bei einem Kauf die Übergabe des Kaufgegenstandes und die Zahlung des verein-barten Kaufpreises. Die Übergabe wird bei einer Im-
mobilie in Form der Auflassungserklärung und der Auflassung durchgeführt, beide werden im Grund-
buch eingetragen. Die Abwicklung erfolgt Zug-um-Zug, das bedeutet, im ersten Schritt wird die Auflas-
sungserklärung im Grundbuch festgehalten. Sie führt zur Zahlung des Kaufpreises und der Grunderwerbssteuer und zur Eintragung der Auflassung. Sie schließt den Kauf ab und manifes-
tiert die Eigentumsübertragung.
Kaufpreis und Lasten: Ebenfalls Inhalt des Vertrags
Der Vertrag enthält weitere Bestandteile, so zum Beispiel den ver-einbarten Kaufpreis und den eigentlichen Kaufgegenstand. Handelt es sich um eine Eigentumswohnung in einer größeren Immobilie, ist diese eindeutig und zweifelsfrei anhand der Teilungserklärung fest-
zuhalten. Wird das Objekt nicht lastenfrei übergeben, muss auch das im Kaufvertrag geregelt sein.
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Meine Frau und ich möchten uns noch einmal für die kompetente Beratung und Begleitung bei der Realisierung unserer beiden ...
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