Erklärvideo Denkmalimmobilie
Kapitalanleger können die Sanierungskosten ihrer denkmalgeschützten Immobilien acht Jahre lang mit jeweils neun und weitere vier Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend machen. Das teilte der Immobilien-Spezialist investition-baudenkmal in Hamburg und Berlin mit. Grundlage hierfür ist die Denkmal-Afa: Sie bedeutet Absetzung für Abnutzung.