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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Steuerabschreibung Immobilien

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die Steuerabschreibung durch Immobilien

Immobilien sind wertbeständig und bringen Steuervorteile

Besonders wenn es in der Wirtschaft kriselt, ist der Besitz von Immobilien sehr interessant. Hohe finanzielle Vorteile ergeben sich, wenn es sich bei diesen Gebäuden beispielsweise auch noch um Baudenkmäler handelt. Nutzen Sie dieses hohe Maß an Sicherheit, verschaffen Sie sich darüber hinaus durch die Steuerabschreibung Ihrer Immobilien einzigartige Vorteile und schaffen Sie sich für das Alter ein lukratives Zusatzeinkommen durch Immobilieneigentum in Deutschland. Natürlich bieten Immobilien nicht nur ein gutes Zusatzeinkommen, sie sind auch eine sichere Altersvorsorge. Dabei ist es nicht wichtig ob es Ihr eigener Wohnsitz ist oder ob Sie Ihre Immobilie vermieten. Entscheidend ist dabei, dass Sie während Ihres Arbeitslebens so viel wie möglich an Ihre Bank zurück zahlen, um entweder im Alter keine Miete mehr zahlen zu müssen oder ein zusätzliches Einkommen durch die Mieten Ihrer Bewohner erzielen. Weiterhin verschafft Ihnen die Vermietung einer Immobilie auch noch Steuervorteile. Die Steuerabschreibung Ihrer Immobilien hängen von den verschiedenen Objektarten ab. Egal, ob Sie Ihre  Einheit in einem Baudenkmal oder in einer Neubauimmobilie erwerben, die  Steuerabschreibung für Immobilien gibt es bei Vermietung immer. Die Höhe und Dauer der einzelnen Abschreibungen sind im EStG (Einkommenssteuergesetz) geregelt und recht unterschiedlich. Doch keine Sorge, unser Team aus Immobilienexperten kennt sich mit dieser Thematik mittlerweile seit über 25 Jahre aus und steht Ihnen jederzeit bei all Ihren Fragen hilfreich zur Seite. Alle Informationen über Ihre Möglichkeiten zur Steuerabschreibung bei Immobilien finden Sie sehr übersichtlich auf unserer Homepage.

Voraussetzungen für die Steuerabschreibung bei Immobilien

Bei der Steuerabschreibung von Immobilien gibt es gesetzliche Unterschiede, es wird  zwischen einzelnen Gebäuden differenziert. Der Gesetzgeber unterscheidet das Baujahr einer Immobilie und gibt weitere erhebliche Förderungen, wenn ein Gebäude in der Denkmalliste der jeweiligen Gemeinde eingetragen ist und dieses Objekt von Investoren nachträglich saniert wird. Der Grund hierfür ist die unterschiedliche Einstufung eines Gebäudes. Steht es im öffentlichen Interesse, das Gebäude wieder in den Ursprungszustand zu versetzen, weil beispielsweise architektonische und gestalterische Merkmale dafür sprechen, kann die Gemeinde das Objekt unter Denkmalschutz stellen und es greifen andere Mechanismen. In der Regel gehören repräsentative Altbauten zu den Letzteren und müssen unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Denkmalimmobilie handelt, noch weitere Kriterien erfüllen. Um hier gut informiert zu sein, nutzen Sie unseren exklusiven Informationsservice rund um die Denkmalimmobilie. Investieren Sie in das letzte „Steuerparadies der Republik“. Effektive Unterstützung bei Ihrer Objektsuche, Beratung in Finanz- und Steuerfragen, sowie weitere hilfreiche Tipps zum Thema Steuerabschreibung bei Immobilien gehören zu unseren Aufgaben, die wir gerne übernehmen. Lassen Sie sich deshalb noch heute über die Vorteile der Steuerabschreibung bei Immobilien beraten und greifen Sie zu Ihrer Wunschimmobilie.

Die lukrative Steuerabschreibung bei Immobilien

Jeder Investor, der ein Objekt erwirbt und diese vermietet, profitiert zunächst von der Steuerabschreibung der Immobilie, den weiteren Abschreibungsmöglichkeiten der Erwerbsnebenkosten und bei Denkmalimobilien oder Gebäuden, in ausgewiesenen Sanierungsgebieten, durch die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten der nachträglichen Sanierungskosten. Dies über einen festgelegten Zeitraum. Ganz gleich, ob Sie die Immobilie als Baudenkmal in Berlin, Köln oder Hamburg erwerben, oder es sich um ein ehemaliges Fabrikgebäude, das als Loft umgebaut werden soll, handelt. Die Funktionsweise der steuerlichen Berechnung hierfür ist überall im Bundesgebiet gleich. Die Steuerabschreibung bei Immobilien findet in einem Zeitraum von 40 bis 50 Jahren linear, aber nur auf das Gebäude – nicht auf das Grundstück, statt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Vermieter zusätzlich acht Jahre lang 9 % pro Jahr und vier Jahre lang 7 % pro Jahr der Kosten für die Sanierung von der Steuer absetzen. Insgesamt also 100 %. Eigennutzer haben die Möglichkeit, dies über zehn Jahre mit jeweils 9 % pro Jahr zu tun. Mithin 90 % der Sanierungskosten.

Kontaktieren Sie uns zum Thema Steuerabschreibung bei Immobilien, wir helfen Ihnen sehr gerne!

Betreff: Steuerabschreibung Immobilien 

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

Bitte informieren sie mich kostenlos und unverbindlich.
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