Die Steuervorteile bei einem Denkmalobjekt
Wie kann ich durch ein Denkmalobjekt Steuervorteile nutzen?
Wenn Ihr Entschluss, eine Immobilie zu erwerben, bereits feststeht, stellt sich noch die Frage, was für ein Objekt es sein soll. Ein Neubau oder ein Altbau? Ein Haus oder eine Eigentumswohnung? Eine Fabriketage oder ein Herrenhaus? Wollen Sie selbst Nutzer sein, oder sehen Sie die Immobilien als Kapitalanlagen und Renditeobjekte? Wie auch immer Ihre Antworten auf diese Fragen aussehen, Sie sollten auf jeden Fall auch Denkmalimmobilien in Betracht ziehen, um die Steuervorteile von Denkmalobjekten zu nutzen. Ob herrschaftliche Gutshäuser, prachtvolle Villen, Eigentumswohnungen in einem Gebäude aus dem 18. Jahrhundert, stillgelegte Fabrikgebäude oder gar ein ganzes Kloster – all diese Gemäuer gehören zu den nur knapp 5 Prozent aller Bauten, die in Deutschland denkmalgeschützt sind. Der Markt ist recht unübersichtlich und es gibt viele Angebote die nur wegen der Steuervorteile als Denkmalobjekt veräußert werden, die wir Ihnen nicht empfehlen würden. Dennoch finden Sie auf unserem Denkmalportal eine Vielzahl von Objekten, die nicht nur erhebliche Steuervorteile als Denkmalobjekt für Sie bieten, sondern aus unserer Sicht auch wirtschaftlich sinnvoll kalkuliert sind. Weiterhin ist selbstverständlich der Standort zu berücksichtigen. Ein überaus wichtiger Punkt zumindest bei der Vermietung Ihrer Denkmalimmobilie.
Steuervorteile und Denkmalobjekt, wie funktioniert das?
Steuervorteile und Denkmalobjekt passen folgendermaßen zusammen: Wenn Sie als Vermieter eine Denkmalimmobilie erwerben, übrigens völlig egal in welchem Bundesland oder in welcher Stadt, verfügen Sie über die einmalige Möglichkeit nach den §§ 7h und 7i des EStG (Einkommenssteuergesetz) entweder bei Denkmalimmobilien, also Gebäude die in die örtliche Denkmalliste eingetragen sind, oder in Sanierungsgebieten bzw. städtebaulichen Entwicklungsbereichen über 12 Jahre 100 % Ihrer Sanierungs- und Modernisierungskosten abzuschreiben. Voraussetzung für die Anerkennung der erhöhten Steuervorteile bei einem Denkmalobjekt ist, dass das Gebäude vor Beginn aller Maßnahmen zur Sanierung und Wiederherstellung bereits unter Denkmalschutz stehen muss oder in einem Sanierungsgebiet steht. Eine nachträgliche Beantragung des Denkmalschutzes ist nicht möglich. Auch gelten diese Regelungen nur für Erstinvestoren, die durch Ihre Mittel die Sanierung möglich gemacht haben. Wird die Immobilie während der erhöhten Abschreibungsphase verkauft, gehen die verbleibenden Steuervorteile nicht an den neuen Eigentümer über. Weitere Werbungskosten entstehen Ihnen durch die so genannten Erwerbsnebenkosten, in der Vermietung durch Ihre zu zahlenden Zinsen und die Beträge für die Hausverwaltung. Darüber hinaus sind Sie noch in der Lage, den Altbau mit der normalen AfA, also die Abschreibungen für Abnutzung, geltend zu machen. Warten Sie also nicht zu lange mit Ihrer Entscheidung für lohnende Steuervorteile eines Denkmalobjekts.
Steuervorteile, Denkmalobjekt und die Gesetze
Bei eigener Nutzung wird der § 10f des EStG beansprucht. In diesem Fall schreiben Sie 90 % der Sanierungskosten in 10 Jahren ab. Darüber hinaus haben Sie keine weiteren Abschreibungsmöglichkeiten. Um Ihnen dieses komplexe Thema etwas transparenter zu gestalten, haben wir uns bemüht, auf unseren Internetseiten alle wichtigen Informationen über Steuervorteile Denkmalobjekt zusammen zu tragen, verbunden mit der Hoffnung, Sie zu Ihrer Entscheidung informativ begleiten zu dürfen. Wenn nicht alle Ihre Fragen zum Thema Steuervorteile eines Denkmalobjekts beantwortet wurden, würden wir uns sehr über Ihre Kontaktaufnahme freuen.
Betreff: Steuervorteile Denkmalobjekt