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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Denkmalimmobilie Steuervorteile

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Steuervorteile durch die Denkmalimmobilie

Die einmalige Denkmalimmobilie und ihre Steuervorteile

Haben Sie als Kind davon geträumt, ein Burgfräulein oder Gutsherr zu sein? Wussten Sie, dass Sie mit einer Denkmalimmobilie Steuervorteile nutzen können, die diese Träume wahr machen können? Die Denkmalimmobilie und ihre Steuervorteile, das gehört unabdingbar zusammen, aber, wir raten Ihnen, eine solche Investitionsentscheidung nur zu tätigen, wenn Sie im Vorwege umfassende und detaillierte Informationen zur Verfügung haben, um die Risiken einer solchen Investition für sich besser beurteilen zu können. Gerne stellen wir Ihnen alle Informationen zu dieser Thematik auf unseren Internetseiten zur Verfügung. Sie werden Zahlen, Daten und Fakten zur Denkmalimmobilie, Steuervorteile und vieles mehr erhalten. Berechnen Sie doch durch unseren Steuer-Spar-Rechner Ihre persönliche Steuerersparnis. Lassen Sie sich von zufriedenen Kunden über unsere Arbeit überzeugen, denn unsere Experten stehen Ihnen gerne auch persönlich zum Thema Denkmalimmobilie Steuervorteile zur Verfügung. Übrigens, wir sind im ganzen Bundesgebiet aktiv, also auch bei Ihnen ganz in der Nähe. Falls Ihre Fragen zum Thema Denkmalimmobilie Steuervorteile durch unser Portal nicht alle beantwortet werden, empfehlen wir Ihnen die persönliche Kontaktaufnahme, denn kaum ein Laie kennt die vielen Steuervergünstigungen, aber auch die zu beachtenden Fallstricke, die bei einer Denkmalimmobilie zur Geltung kommen. Richtig angewandt und legal ausgenutzt ist eine Denkmalimmobilie über Steuervorteile, hier kommen die §§ 7h, 7i und 10f des EStG (Einkommenssteuergesetz) zur Anwendung, bis zu 80 % als Werbungskosten absetzbar. Wie das im Einzelnen aussieht, erklären Ihnen unsere Steuerfachleute gern anhand Ihrer Daten und einer Gegenüberstellung der Denkmalimmobilie und die Steuervorteile im Vergleich zu Neubau oder Bestandsimmobilien.

Denkmalimmobilie: Steuervorteile nach §§ 7h, 7i und 10f EStG

Der § 10f EStG betrifft eine Denkmalimmobilie in der Sie selber wohnen. Dadurch, dass Sie selber in dieser Immobilie wohnen, können Sie 90 % der Modernisierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend machen. Das bedeutet für Sie, 9 % Abschreibung im Jahr. Nutzen Sie Ihre Denkmalimmobilie um Steuervorteile und Rendite in Anspruch zu nehmen, so greift der § 7h  oder 7i des EStG. In diesem Fall schreiben Sie 100 % der Modernisierungskosten innerhalb von 12 Jahren ab. Vom 1. – 8. Jahr jeweils 9 % pro Jahr und in den folgenden Jahren 9. – 12. jeweils 7 % pro Jahr. Steuerlich sind beide Paragraphen gleich zu behandeln. Lediglich die sanierungstechnische Verfahrensweise ist eine andere. Bei § 7i EStG handelt es sich um eine Denkmalimmobilie die in der Denkmalliste der jeweiligen Gemeinde eingetragen ist. Beim § 7h EStG handelt es sich um eine Immobilie in einem ausgewiesenen Sanierungsgebiet. Wie gesagt, steuerlich macht das für Sie keinen Unterschied.

Die Denkmalimmobilie, Steuervorteile und weitere Vorschriften

Die oben genannten Paragraphen gelten ausschließlich für Erstinvestoren von Denkmalimmobilien. Das bedeutet für Sie, dass ausschließlich Sie als Investor der Sanierungsmaßnahmen in den Genuss der erhöhten Denkmalimmobilie Steuervorteile kommen. Entscheiden Sie sich vorzeitig zum Verkauf, also während der Abschreibungsphase, so hat Ihr Nachkäufer keinen Anspruch auf erhöhte Vergünstigungen. Zudem verlieren Sie in einem solchen Fall den steuerfreien Gewinn, der Ihnen nach heutigem Steuerrecht nach 10 Jahren garantiert wird.  Denkmalschutz ist Ländersache, und so kann es von Land zu Land unterschiedlich sein, unter welchen Bedingungen ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Unsere Partner, Architekten und Bauträger kennen sich seit vielen Jahren mit den regionalen Gegebenheiten bestens aus und garantieren Ihnen eine völlig unproblematische Abwicklung Ihrer Denkmalimmobilie. Vertrauen Sie Profis, denn wir haben viele Jahre Erfahrung im Geschäft mit Denkmalimmobilien und Steuervorteilen.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Denkmalimmobilien Steuervorteile? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Betreff: Denkmalimmobilie Steuervorteile 

Highlights
JA,

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