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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Finanzierung von denkmalgeschützten Immobilien

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die Finanzierung über § 7h EStG

Denkmalgeschützte Immobilien über den § 7h EStG finanzieren

Was nur wenige Menschen überhaupt wissen, ist, dass Sie mit der Instandsetzung, Sanierung und Renovierung von historisch wichtigen Gebäuden wie denkmalgeschützte Immobilien beispielsweise in Berlin, Bayern, Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg einen Großteil Ihrer Investitionen steuerlich überaus günstig gestalten können. Zur Geltung kommt hier das Einkommensteuergesetz, kurz EStG, und ganz genau der § 7h des EStG. Dort heißt es wörtlich: „Bei einem im Inland gelegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 und 5 im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen.“

Welche Vorteile ergeben sich für Sie durch den § 7h des EStG

Nicht nur für Laien klingt das verwirrend, vor allem, weil es auch hier Erweiterungen und Begrenzungen gibt. Einfach formuliert bedeutet § 7h des EStG, dass Sie eine denkmalgeschützte Immobilie in Deutschland nach historischen Vorgaben und im Einklang mit dem Amt für Denkmalschutz in einen nutzbaren Raum für Wohnen oder Gewerbe umwandeln müssen, um in den Genuss der erhöhten Förderung zu gelangen. Diese sieht wie folgt aus: Nach dem Erwerb beispielsweise eines Denkmal-Lofts, setzen Sie 9 % Ihrer Investitionen vom 1. – 8. Jahr,  danach noch vom 9. – 12. Jahr 7 % im Jahr, ab. Alles in allem also 100 % der nachträglichen Sanierungskosten. Diese Regelung betrifft nicht nur die eigentlichen Arbeiten, sondern auch sämtliche Materialien, die zur Sanierung notwendig sind. Außerdem gilt der Denkmalschutz, also die Abschreibung nach § 7h des EStG, auch bei Teilen eines Gebäudes, selbstverständlich bei Eigentumswohnungen, Reithallen, Scheunen und andere im öffentlichen Interesse stehenden Gebäude. Voraussetzung ist der Denkmalschutz, damit Sie diese Vergünstigungen nach § 7h EStG in Anspruch nehmen können.

Nutzen Sie die Vorteile des § 7h EStG!

Egal, für welche Denkmalobjekte, ob in Frankfurt, Nürnberg, Berlin oder München Sie sich entscheiden, wir beraten Sie bei allen Aspekten der Inanspruchnahme einer erhöhten Abschreibung durch denkmalgeschützte Immobilien nach § 7h des EStG. Unsere Finanzexperten haben Erfahrung in der Umsetzung der Vorteile des § 7h EStG und das durch jahrelange Beratung von Investoren, die an subventionierten denkmalgeschützten Immobilien interessiert sind. Lassen Sie unsere Erfahrung mit dem § 7h EStG zu Ihrem wirtschaftlichen Vorteil werden. Wählen Sie Ihre Traumimmobilie und realisieren Sie die Finanzierung von Ihrer denkmalgeschützten Immobilie über § 7h EStG, egal ob in Hamburg, Stuttgart oder in  Potsdam und überlassen Sie uns den Rest. Mit unserem know-how – auch zum § 7 EStG – sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihrer denkmalgeschützten Immobilie in dem von Ihnen gewünschten Bundesland kommen, und zwar ganz ohne Kopfzerbrechen und Hindernisse. Wir sorgen für den reibungslosen Ablauf von Anfang bis Ende und sogar darüber hinaus.

Betreff: Die Finanzierung von denkmalgeschützten Immobilien über § 7h EStG

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

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