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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

AfA Gebäudeabschreibung

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

AfA Gebäudeabschreibung profitieren Sie von Steuersparmöglichkeiten

AfA-Gebäudeabschreibung -Sie können einen festgelegten Prozentsatz geltend machen

Die Abschreibung auf ein Gebäude ist die Wertminderung eines Wirtschaftsgutes, unter die auch Gebäude fallen. Diese können jährlich zu einem festgelegten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden. Die Gebäudeabschreibung erfolgt im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) und kann als lineare Abschreibung erfolgen (die Abschreibungsbeträge bleiben gleich) oder als degressive Abschreibung (hierbei nehmen die jährlichen Abschreibungsbeträge ab). Seit 2005 fällt die degressive Abschreibung bei Gebäuden weg. Abhängig sind die Abschreibungsbeträge von der Nutzungsdauer und der steuerlichen Gesetzgebung des Wirtschaftsgutes. Abschreibungsbeträge sind ausschließlich so genannte Buchverluste, die Wertminderung kann tatsächlich höher oder niedriger als die angegebene Abschreibung sein. Auch vermietete Immobilien können jährlich mit einem bestimmten Anteil auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden, die steuermindernd geltend gemacht werden können.

Die Investition bietet eine AfA-Gebäudeabschreibung

Die Investition in ein Baudenkmal bietet Ihnen den besonderen Vorteil der AfA-Gebäudeabschreibung. Ist das Baudenkmal zum Beispiel in einem desolaten Zustand und es besteht ein legitimes Interesse der Gemeinde dieses wieder in den alten Glanz zu versetzen, können Sie nicht nur die Altbausubstanz des Gebäudes abschreiben (AfA), sondern auch die zu erwartenden Herstellungskosten für die Sanierung des Objektes steuerlich geltend machen. Das Ganze in einem Zeitraum von 12 Jahren zu 100 % als Kapitalanleger und zu 90 % als Eigennutzer.

Falls Sie dieses Thema interessiert, laden wir Sie herzlich ein, sich auf unserem Portal www.investition-baudenkmal.de über Ihre Möglichkeiten der AfA-Gebäudeabschreibung und die erhöhten Abschreibungen bei Baudenkmälern zu informieren. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Ihre Fragen zur Verfügung.

Betreff: AfA Gebäudeabschreibung

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

Bitte informieren sie mich kostenlos und unverbindlich.
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