§ 7i EStG (Einkommenssteuergesetz)
Nutzen Sie erhöhte Abschreibungen für Baudenkmäler § 7i EStG
Wenn Sie eine Immobilie erwerben, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, können Sie nach § 7i EStG im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 7 Jahren jeweils 9 % p.a. und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7 % p.a. der Herstellungskosten für Baumaßnahmen, die zur Sanierung und Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, absetzen. Insgesamt in einem Zeitraum von 12 Jahren also 100 % der Herstellungskosten. Die Baumaßnahmen müssen in enger Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege durchgeführt werden. Die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG für Baudenkmäler können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Herstellungs- oder Anschaffungskosten nicht durch Zuschüsse aus öffentlichen Kassen gedeckt sind. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, die Altbausubstanz, abhängig vom Baujahr Ihres Gebäudes, mit 2 % p.a. oder 2,5 % p.a. linear über 40 oder 50 Jahre abzuschreiben.
Wie erlangen Sie Ihre Steuervorteile nach § 7i EStG?
Um die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen bei Baudenkmälern nach § 7i EStG geltend machen zu können, benötigen Sie eine Bescheinigung des jeweiligen Landesdenkmalamtes oder durch den zuständigen Regierungspräsidenten (für Baumaßnahmen im Bundesland Sachsen). Um eine reibungslose Abwicklung dieser Vorgehensweise nach § 7i EStG zu gewährleisten, arbeiten wir seit vielen Jahren mit erfahrenen Partnern zusammen, die durch ihre langjährige Tätigkeit gute Kontakte zu den notwendigen Behörden pflegen und dadurch in der Lage sind, diese Unterlagen schnellstmöglich beizubringen. www.investition-baudenkmal.de ist ein Portal, das sich ausschließlich auf die Beratung von Interessenten fokussiert hat, die Interesse am Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie und der erhöhten Absetzung nach § 7i EStG haben. Sehr gerne steht Ihnen unser Team bei allen Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
Betreff: § 7i EStG (Einkommenssteuergesetz) geltend machen