Werbungskosten Baudenkmal
Die Werbungskosten durch ein Baudenkmal
Durch den Erwerb eines Baudenkmals -
erzielen Sie einmalige Steuervorteile
Mit dem Erwerb eines Baudenkmals sichern Sie sich steuerliche Vor-
teile. Diese sind ein wichtiges Argument für den Kauf eines Bau-
denkmals, erhöhen sie gerade bei höherem Einkommen das Netto-Gehalt ganz erheblich. Die Steuerbegünstigungen hat der Gesetz-
geber eingeräumt, um damit den Erhalt und die Instandsetzung historisch wertvoller Altbauten zu fördern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine herrschaftliche Villa, ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung unter Denkmalschutz handelt: die steuerlichen Vorteile können in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Vor-
aussetzung ist lediglich eine offizielle Denkmalschutzbescheinigung
der jeweils zuständigen Behörde für Denkmalschutz.
Die Werbungskosten beim Kauf eines Baudenkmals
Die Werbungskosten, die mit einem Baudenkmal geltend gemacht werden können, versprechen einen entscheidenden Vorteil gegen-
über der Investition in Neubau-Immobilien. Unter den Werbungs-
kosten werden die förderungsfähigen Sanierungskosten verstan-
den, die abgeschrieben werden können. Dabei handelt es sich um die so genannte Denkmal-AfA ( AfA = „Absetzung für Abnutzung“). Wird das Baudenkmal vermietet, so können die nach dem Kauf an-
fallenden Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren zu 100 Pro-
zent abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren beträgt die Abschreibung pro Jahr 9 Prozent, in den darauf folgenden vier Jah-
ren können 7 Prozent jährlich als Werbungkosten angesetzt wer-
den. Werbungskosten für ein Baudenkmal, das Immobilienkäufer selbst nutzen, können über einen Zeitraum von zehn Jahren gel-
tend gemacht werden. Die Abschreibung beträgt in diesem Falle 9 Prozent jährlich, so dass hier insgesamt 90 Prozent der Sanierungs-
kosten abgeschrieben werden können. Insgesamt dürfen die Sanie-
rungskosten bis zu 80 Prozent des Kaufpreises für das Baudenkmal betragen.
Verschiedenste Möglichkeiten -
die Inanspruchnahme von Werbungskosten für ein Baudenkmal
Die Werbungskosten für das Baudenkmal können als Freibetrag an-
gesetzt werden. So erhöht sich das Netto-Einkommen von Immobi-
lienbesitzern im Falle von denkmalgeschützten Immobilien unmittel-
bar. Neben den Sanierungskosten lassen sich zudem Verlustge-
schäfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend ma-
chen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um steuer-
liche Fragen rund um Ihr Baudenkmal geht. Unser Team von www.
investition-baudenkmal.de stellt Ihnen erfahrene Experten zur Sei-
te, die Sie individuell und professionell, auch zum Thema Werbungs-
kosten für das Baudenkmal, beraten.
Betreff: Werbungskosten Baudenkmal