Haben Sie Fragen?
040 / 532 99 194

Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Werbungskosten Baudenkmal

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die Werbungskosten durch ein Baudenkmal

Durch den Erwerb eines Baudenkmals erzielen Sie einmalige Steuervorteile

Mit dem Erwerb eines Baudenkmals sichern Sie sich steuerliche Vorteile. Diese sind ein wichtiges Argument für den Kauf eines Baudenkmals, erhöhen sie gerade bei höherem Einkommen das Netto-Gehalt ganz erheblich. Die Steuerbegünstigungen hat der Gesetzgeber eingeräumt, um damit den Erhalt und die Instandsetzung historisch wertvoller Altbauten zu fördern. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine herrschaftliche Villa, ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnung unter Denkmalschutz handelt: die steuerlichen Vorteile können in jedem Falle in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist lediglich eine offizielle Denkmalschutzbescheinigung der jeweils zuständigen Behörde für Denkmalschutz.

Die Werbungskosten beim Kauf eines Baudenkmals

Die Werbungskosten, die mit einem Baudenkmal geltend gemacht werden können, versprechen einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Investition in Neubau-Immobilien. Unter den Werbungskosten werden die förderungsfähigen Sanierungskosten verstanden, die abgeschrieben werden können. Dabei handelt es sich um die so genannte Denkmal-AfA ( AfA = „Absetzung für Abnutzung“). Wird das Baudenkmal vermietet, so können die nach dem Kauf anfallenden Sanierungskosten innerhalb von zwölf Jahren zu 100 Prozent abgeschrieben werden. In den ersten acht Jahren beträgt die Abschreibung pro Jahr 9 Prozent, in den darauf folgenden vier Jahren können 7 Prozent jährlich als Werbungkosten angesetzt werden. Werbungskosten für ein Baudenkmal, das Immobilienkäufer selbst nutzen, können über einen Zeitraum von zehn Jahren geltend gemacht werden. Die Abschreibung beträgt in diesem Falle 9 Prozent jährlich, so dass hier insgesamt 90 Prozent der Sanierungskosten abgeschrieben werden können. Insgesamt dürfen die Sanierungskosten bis zu 80 Prozent des Kaufpreises für das Baudenkmal betragen.

Verschiedenste Möglichkeiten die Inanspruchnahme von Werbungskosten für ein Baudenkmal

Die Werbungskosten für das Baudenkmal können als Freibetrag angesetzt werden. So erhöht sich das Netto-Einkommen von Immobilienbesitzern im Falle von denkmalgeschützten Immobilien unmittelbar. Neben den Sanierungskosten lassen sich zudem Verlustgeschäfte aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn es um steuerliche Fragen rund um Ihr Baudenkmal geht. Unser Team von www.
investition-baudenkmal.de
 stellt Ihnen erfahrene Experten zur Seite, die Sie individuell und professionell, auch zum Thema Werbungskosten für das Baudenkmal, beraten.

Betreff: Werbungskosten Baudenkmal

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

Bitte informieren sie mich kostenlos und unverbindlich.
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und nicht an Dritte weitergegeben.
* Pflichtfelder
Newsletter

Melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich anzumelden

Sie können den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter abbestellen.
Wir verwenden Sendinblue als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Sendinblue zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.
Kontakt

Möchten Sie uns erreichen? Dann freuen wir uns schon darauf, von Ihnen zu hören!

Kaufobjekte

Sehen Sie sich selbst unsere wundervollen Objekte in mehreren Stadtstaaten und Bundesländern an – darunter in Bayern.