Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

Die erhöhte Denkmalabschreibung

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

Die erhöhte Denkmalabschreibung

Wie können Sie mit der Denkmalabschreibung Steuern sparen?

Die Denkmalabschreibung stellt für Sie eine überaus interessante Möglichkeit dar, in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren und alle Vorzüge der steuerlichen Förderung und des Wohneigen-
tums dieser tollen Immobilien zu genießen. Seit 1986 beschäftigen wir uns mit der Vermittlung von steuerlich subventionierten Investi-
tionen. Unser erfahrenes und kompetentes Team, aus Bankfach-
leuten, Immobilienexperten und steuer- und rechtsberatenden Berufen, unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, dem Erwerb einer Immobilie, mit welchem Sie die Denkmalabschreibung in An-
spruch nehmen können! Immer mehr historische Bauten werden in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt und wecken damit das Interesse von Investoren und Selbstnutzern. Das ist besonders der Fall, weil hier gemäß Einkommenssteuergesetz eine spezielle Denk-
malabschreibung möglich ist. Die Richtlinien, die zur Ernennung ei-
nes Baudenkmals führen, sind allerdings von Bundesland zu Bun-
desland verschieden und werden von der zuständigen Denkmal-
schutzbehörde vorgenommen. Damit Sie sich nicht mit diesen büro-
kratischen Einzelheiten plagen müssen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unseren Rund-um-Service!

Vorgehensweise bei der erhöhten Denkmalabschreibung

Damit Sie die erhöhte Denkmalabschreibung optimal nutzen kön-
nen, muss das jeweilige Gebäude natürlich zunächst erworben werden und zwar bevor die Sanierungs- und Modernisierungs-
maßnahmen beginnen. Andernfalls reduziert sich die Höhe Ihrer Denkmalabschreibung. Ihr Immobilienerwerb findet über einen un-
serer Partner, einem Bauträger statt, der Ihnen im Kaufvertrag eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für das Grundstück, den Wert des Denkmalobjektes, also den Altbau und der anfallenden Sanie-
rungskosten zur Verfügung stellt. Jahrelange Erfahrung und fach-
liche Kompetenz zeichnet unsere Partner aus, die Ihnen zu allen Fragen rund um die Denkmalabschreibung jederzeit zur Verfügung stehen. Sie sind bei uns in den allerbesten Händen!

Der Verlauf der erhöhten Denkmalabschreibung

Auch in dem besonderen Fall, dass Sie eine Denkmalimmobilie er-
werben und diese selbst nutzen, profitieren Sie von der erhöhten Denkmalabschreibung. Diese ermöglicht es Ihnen, über einen Zeit-
raum von zehn Jahren, 90 % der angefallenen Sanierungskosten jährlich mit 9 % bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Wenn Sie als Investor ein Baudenkmal erwerben und dieses ver-
mieten, sind Sie in der Lage 100 % der angefallenen Sanierungs-
kosten steuerlich geltend zu machen. In einem Zeitraum von zwölf Jahren in den ersten acht Jahren pro Jahr mit 9 % und in den kom-
menden vier Jahren noch mit 7 % pro Jahr. Das sind durchaus in-
teressante Alternativen, die den Kauf einer Denkmalimmobilie zu-
sätzlich lukrativ machen. Da durch die erhöhte Denkmalabschrei-
bung Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt, haben Sie durch die ersparte Steuer die Möglichkeit, Ihre Denkmalimmobilie eher zurück zu zahlen. Außerdem erfreut sich denkmalgeschützter Wohnraum wachsender Beliebtheit. In einigen Städten und Bundesländern gibt es für neue Mieter sogar schon Wartelisten, denn Baudenkmäler haben definitiv mehr Charme und Charakter als jeder sterile Neu-
bau.

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zum Thema erhöhte Denkmalabschreibung zur Verfügung!


Betreff: Die erhöhte Denkmalabschreibung

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Unsere Kundenreferenzen

Steffen Hippe

Gerechtfertigtes Vertrauen
Meine Frau und ich möchten uns noch einmal für die kompetente Beratung und Begleitung bei der Realisierung unserer beiden ... weiterlesen