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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Die erhöhte Denkmalabschreibung

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die erhöhte Denkmalabschreibung

Wie können Sie mit der Denkmalabschreibung Steuern sparen?

Die Denkmalabschreibung stellt für Sie eine überaus interessante Möglichkeit dar, in eine denkmalgeschützte Immobilie zu investieren und alle Vorzüge der steuerlichen Förderung und des Wohneigentums dieser tollen Immobilien zu genießen. Seit 1986 beschäftigen wir uns mit der Vermittlung von steuerlich subventionierten Investitionen. Unser erfahrenes und kompetentes Team, aus Bankfachleuten, Immobilienexperten und steuer- und rechtsberatenden Berufen, unterstützt Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, dem Erwerb einer Immobilie, mit welchem Sie die Denkmalabschreibung in Anspruch nehmen können! Immer mehr historische Bauten werden in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt und wecken damit das Interesse von Investoren und Selbstnutzern. Das ist besonders der Fall, weil hier gemäß Einkommenssteuergesetz eine spezielle Denkmalabschreibung möglich ist. Die Richtlinien, die zur Ernennung eines Baudenkmals führen, sind allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden und werden von der zuständigen Denkmalschutzbehörde vorgenommen. Damit Sie sich nicht mit diesen bürokratischen Einzelheiten plagen müssen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und nutzen Sie unseren Rund-um-Service!

Vorgehensweise bei der erhöhten Denkmalabschreibung

Damit Sie die erhöhte Denkmalabschreibung optimal nutzen können, muss das jeweilige Gebäude natürlich zunächst erworben werden und zwar bevor die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beginnen. Andernfalls reduziert sich die Höhe Ihrer Denkmalabschreibung. Ihr Immobilienerwerb findet über einen unserer Partner, einem Bauträger statt, der Ihnen im Kaufvertrag eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für das Grundstück, den Wert des Denkmalobjektes, also den Altbau und der anfallenden Sanierungskosten zur Verfügung stellt. Jahrelange Erfahrung und fachliche Kompetenz zeichnet unsere Partner aus, die Ihnen zu allen Fragen rund um die Denkmalabschreibung jederzeit zur Verfügung stehen. Sie sind bei uns in den allerbesten Händen!

Der Verlauf der erhöhten Denkmalabschreibung

Auch in dem besonderen Fall, dass Sie eine Denkmalimmobilie erwerben und diese selbst nutzen, profitieren Sie von der erhöhten Denkmalabschreibung. Diese ermöglicht es Ihnen, über einen Zeitraum von zehn Jahren, 90 % der angefallenen Sanierungskosten jährlich mit 9 % bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Wenn Sie als Investor ein Baudenkmal erwerben und dieses vermieten, sind Sie in der Lage 100 % der angefallenen Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. In einem Zeitraum von zwölf Jahren in den ersten acht Jahren pro Jahr mit 9 % und in den kommenden vier Jahren noch mit 7 % pro Jahr. Das sind durchaus interessante Alternativen, die den Kauf einer Denkmalimmobilie zusätzlich lukrativ machen. Da durch die erhöhte Denkmalabschreibung Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt, haben Sie durch die ersparte Steuer die Möglichkeit, Ihre Denkmalimmobilie eher zurück zu zahlen. Außerdem erfreut sich denkmalgeschützter Wohnraum wachsender Beliebtheit. In einigen Städten und Bundesländern gibt es für neue Mieter sogar schon Wartelisten, denn Baudenkmäler haben definitiv mehr Charme und Charakter als jeder sterile Neubau. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zum Thema erhöhte Denkmalabschreibung zur Verfügung! Betreff: Die erhöhte Denkmalabschreibung

Denkmalabschreibung: Wie funktioniert sie und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Denkmalimmobilien genießen bei Anlegern einen besonderen Reiz. Sie gelten gemeinhin als sehr lukrativ, wofür vor allem die steuerlichen Vergünstigungen sorgen. Während Denkmalimmobilien beim Kauf noch sehr günstig sind, schlägt die Sanierung in der Regel mit hohen Kosten zu Buche. Um die Objekte für Anleger trotzdem attraktiv zu gestalten, hat der Staat mit der Denkmalabschreibung besonderen Anreiz geschaffen. Die Denkmalabschreibung macht es unter anderem möglich, Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen.

Die Denkmalabschreibung bezieht sich immer auf die anteiligen Investitionskosten. Diese Investitionskosten können steuerlich über mehrere Jahre hinweg geltend gemacht werden. Inwieweit die Modernisierungskosten steuerlich abgesetzt werden können, hängt in erster Linie davon ab, wie Sie die Immobilie nutzen möchten. Vermieten Sie diese, ist eine vollständige Denkmalabschreibung möglich. Anders sieht es aus, wenn Sie sich für den Kauf zur Eigennutzung entscheiden. In diesem Fall sind immerhin noch 90 Prozent der Kosten steuerlich absetzbar.

Denkmalabschreibung erfolgt über mehrere Jahre

Bei der Denkmalabschreibung gibt es eine wesentliche Besonderheit. Die Abschreibung erfolgt immer über mehrere Jahre. Das heißt, jedes Jahr werden die entstanden Modernisierungskosten zu einem kleinen Teil bei der Steuerlast berücksichtigt. In der Regel ist für die Denkmalabschreibung ein Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen.

Steuerlich förderfähig sind im Rahmen der Denkmalabschreibung generell auch Fabrikgelände sowie landwirtschaftlich genutzte Gebäude. Um auch hier von der steuerlichen Förderung profitieren zu können, ist es relevant, das von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung vorliegt, dass eine Kernsanierung erforderlich war, um eine sinnvolle Gebäudenutzung sicherzustellen. Hierfür müssen trotz der umfassenden Sanierung generell die historische Substanz des Objektes, aber eben auch die Eigenschaften erhalten bleiben, die für die Einstufung als Denkmal relevant sind. Gleichzeitig muss nachgewiesen werden, dass die Aufwendungen erbracht werden mussten, um eine Umnutzung möglich zu machen.

Sanierung bedarf Abstimmung mit der zuständigen Behörde

Entscheiden Sie sich für eine Denkmalimmobilie und möchten Sie bei der Sanierung von der Denkmalabschreibung profitieren, müssen Sie die Arbeiten vorab mit der zuständigen Behörde abstimmen. Erst wenn die Behörde mit der geplanten Sanierung einverstanden ist, darf damit auch begonnen werden. In diesem Fall wird dem Investor generell eine Denkmalbescheinigung ausgehändigt. Diese Bescheinigung ist für das Finanzamt unerlässlich. Erst wenn diese vorliegt, werden der Steuervorteil und damit eben auch die Denkmalabschreibung genehmigt.

Generell gilt dabei immer: Für das Finanzamt ist die von der Behörde ausgestellte Denkmalbescheinigung bindend. Eine Prüfung durch das Finanzamt erfolgt generell nur, wenn hierzu ein Hinweis in der Bescheinigung zu finden ist. Die Abschreibungsbeträge werden in diesem Fall also ohne Einschränkungen gewährt.

Steuerlich förderfähig sind durch die Denkmalabschreibung übrigens sowohl ehemalige Fabrikgelände als auch Gebäude, die früher landwirtschaftlich genutzt wurden. Eine steuerliche Förderung ist generell auch dann möglich, wenn ein Ausbau oder die Erweiterung einer Denkmalimmobilie geplant ist. Wird beispielsweise das Dachgeschoss eines solchen Objekts ausgebaut, sodass eine Nutzung als Eigentumswohnung möglich ist, ist eine steuerliche Berücksichtigung realisierbar. Die Denkmalabschreibung ist übrigens nicht die einzige Form der Förderung, die Investoren gewährt wird. Generell können hier auch Zuschüsse für die Sanierung bei der KfW beantragt werden.

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

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