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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Denkmalschutzimmobilien

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die Denkmalschutzimmobilien

Der Reiz an Denkmalschutzimmobilien

Die Entscheidung zur Investition in Denkmalschutzimmobilien egal wo in der Republik, ob in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen, wird nicht nur mit dem Verstand getroffen, sondern zum großen Teil auch mit dem Herzen. Nicht selten passiert es, dass sich unsere Interessenten in ein entzückendes Fachwerkhäuschen aus dem 17. Jahrhundert verlieben und sich wünschen, in ihm leben zu können. Andere verlieren ihr Herz an ein altes Fabrikgelände aus dem letzten Jahrhundert. Großzügige Lofts entstehen vor dem inneren Auge. Stellt sich dann noch heraus, dass es sich bei diesen Objekten um Denkmalschutzimmobilien handelt, fällt die Kaufentscheidung noch leichter. Andere haben nicht den so genannten Eigennutz im Kopf, sondern denken ausschließlich an die Vermietung ihrer Traumimmobilie, wobei hier mehrere Gründe eine Rolle spielen können. Ein Punkt der alle sicherlich eint, ist die einzigartige Möglichkeit durch Denkmalschutzimmobilien enorme steuerliche Subventionen in Anspruch nehmen zu dürfen. Das deutsche EStG (Einkommenssteuergesetz) macht das möglich.

Steuervergünstigungen bei Denkmalschutzimmobilien

Bei der Abschreibung von Denkmalschutzimmobilien können die  §§ 7h, 7i und 10f des EStG in Anspruch genommen werden. Der § 7h EStG regelt die erhöhte Abschreibung eines Baudenkmals. Also ein Gebäude das unter Denkmalschutz steht. Der § 7i EStG verschafft Immobilien, die in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen, die gleichen steuerlichen Vorteile. Gebäude die sich in einem Sanierungsgebiet befinden, können aber gleichzeitig auch Denkmalschutzimmobilien sein. Das bedeutet dann, dass der § 7h EStG zum Einsatz kommt. Steuerlich sind beide Paragraphen gleich zu sehen. Dort gibt es keine Unterschiede. Lediglich die Betrachtung der behördlichen Genehmigungen bezüglich der Sanierung differenziert. Als Eigennutzer dürfen Sie Ihre Sanierungskosten zu 90 % innerhalb von zehn Jahren abschreiben. Als Kapitalanleger und Vermieter können Sie Ihre Denkmalschutzimmobilien in einem Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben. Weiterhin sind Sie in der Lage, Ihren Altbau linear abzuschreiben. Die Auflagen des Amtes für Denkmalschutz werden selbstverständlich streng berücksichtigt. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Denkmalschutzimmobilien auch wirklich streng nach den Regeln des Denkmalschutzamtes gebaut werden. Durch die jahrelange Kooperation mit erfahrenen Partnern, unseren Bauträgern und Architekten, liegen vor Erwerb alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor, so dass Sie kein Risiko eingehen. Weiterhin wird jeder Bauabschnitt protokolliert, zu Ihrer Kontrolle und die des Denkmalschutzamtes.

Was bedeutet das für Sie?

Für Sie bedeutet das, dass Sie durch die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten in der Lage sind, Ihre Denkmalschutzimmobilien früher an die Bank zurück zu zahlen. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass Sie Ihre Steuerersparnisse in die Tilgung investieren! Welche Auswirkungen die Ausnutzung aller gesetzlichen Möglichkeiten für Sie haben, erklären Ihnen unsere kompetenten und erfahrenen Experten, deren tägliches Geschäft sich exakt mit diesen Fragen beschäftigt. Anhand einfacher und für Sie nachvollziehbarer Rechenbeispiele zeigen wir Ihnen Ihre Vorteile durch die Investition in  Denkmalschutzimmobilien auf. Dabei wird Ihnen schnell klar, dass Investitionen in Denkmalschutzimmobilien sich im Vergleich zu Neu- oder Bestandsimmobilien steuerlich weitaus mehr lohnen. Weitere Informationen zu dem Thema Denkmalschutzimmobilen, Ihre Abschreibungsmöglichkeiten, wenn Sie mögen auch die Möglichkeit Ihren persönlichen Steuervorteil über den Steuerrechner selber zu kalkulieren und vieles mehr finden Sie auf unserem Denkmalschutzimmobilienportal.

Betreff: Denkmalschutzimmobilien

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

Bitte informieren sie mich kostenlos und unverbindlich.
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