Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

Denkmalschutzimmobilien

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

Die Denkmalschutzimmobilien

Der Reiz an Denkmalschutzimmobilien

Die Entscheidung zur Investition in Denkmalschutzimmobilien egal wo in der Republik, ob in Bayern, Baden-Württemberg oder Nord-
rhein-Westfalen, wird nicht nur mit dem Verstand getroffen, son-
dern zum großen Teil auch mit dem Herzen. Nicht selten passiert es, dass sich unsere Interessenten in ein entzückendes Fachwerk-
häuschen aus dem 17. Jahrhundert verlieben und sich wünschen, in ihm leben zu können. Andere verlieren ihr Herz an ein altes Fabrik-
gelände aus dem letzten Jahrhundert. Großzügige Lofts entstehen vor dem inneren Auge. Stellt sich dann noch heraus, dass es sich bei diesen Objekten um Denkmalschutzimmobilien handelt, fällt die Kaufentscheidung noch leichter. Andere haben nicht den so genannten Eigennutz im Kopf, sondern denken ausschließlich an die Vermietung ihrer Traumimmobilie, wobei hier mehrere Gründe eine Rolle spielen können. Ein Punkt der alle sicherlich eint, ist die einzig-
artige Möglichkeit durch Denkmalschutzimmobilien enorme steuer-
liche Subventionen in Anspruch nehmen zu dürfen. Das deutsche EStG (Einkommenssteuergesetz) macht das möglich.

Steuervergünstigungen bei Denkmalschutzimmobilien

Bei der Abschreibung von Denkmalschutzimmobilien können die  §§ 7h, 7i und 10f des EStG in Anspruch genommen werden. Der § 7h EStG regelt die erhöhte Abschreibung eines Baudenkmals. Also ein Gebäude das unter Denkmalschutz steht. Der § 7i EStG verschafft Immobilien, die in einem förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen, die gleichen steuerlichen Vorteile. Gebäude die sich in einem Sanierungsgebiet befinden, können aber gleichzeitig auch Denkmal-
schutzimmobilien sein. Das bedeutet dann, dass der § 7h EStG zum Einsatz kommt. Steuerlich sind beide Paragraphen gleich zu sehen. Dort gibt es keine Unterschiede. Lediglich die Betrachtung der be-
hördlichen Genehmigungen bezüglich der Sanierung differenziert. Als Eigennutzer dürfen Sie Ihre Sanierungskosten zu 90 % inner-
halb von zehn Jahren abschreiben. Als Kapitalanleger und Vermieter können Sie Ihre Denkmalschutzimmobilien in einem Zeitraum von zwölf Jahren abschreiben. Weiterhin sind Sie in der Lage, Ihren Altbau linear abzuschreiben. Die Auflagen des Amtes für Denkmal-
schutz werden selbstverständlich streng berücksichtigt. Daher können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Denkmalschutzimmo-
bilien auch wirklich streng nach den Regeln des Denkmalschutz-
amtes gebaut werden. Durch die jahrelange Kooperation mit er-
fahrenen Partnern, unseren Bauträgern und Architekten, liegen vor Erwerb alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor, so dass Sie kein Risiko eingehen. Weiterhin wird jeder Bauabschnitt protokolliert, zu Ihrer Kontrolle und die des Denkmalschutzamtes.


Was bedeutet das für Sie?

Für Sie bedeutet das, dass Sie durch die erhöhten Abschreibungs-
möglichkeiten in der Lage sind, Ihre Denkmalschutzimmobilien früher an die Bank zurück zu zahlen. Voraussetzung ist selbstver-
ständlich, dass Sie Ihre Steuerersparnisse in die Tilgung investie-
ren! Welche Auswirkungen die Ausnutzung aller gesetzlichen Mög-
lichkeiten für Sie haben, erklären Ihnen unsere kompetenten und erfahrenen Experten, deren tägliches Geschäft sich exakt mit die-
sen Fragen beschäftigt. Anhand einfacher und für Sie nachvoll-
ziehbarer Rechenbeispiele zeigen wir Ihnen Ihre Vorteile durch die Investition in  Denkmalschutzimmobilien auf. Dabei wird Ihnen schnell klar, dass Investitionen in Denkmalschutzimmobilien sich im Vergleich zu Neu- oder Bestandsimmobilien steuerlich weitaus mehr lohnen. Weitere Informationen zu dem Thema Denkmalschutzimmo-
bilen, Ihre Abschreibungsmöglichkeiten, wenn Sie mögen auch die Möglichkeit Ihren persönlichen Steuervorteil über den Steuerrech-
ner selber zu kalkulieren und vieles mehr finden Sie auf unserem Denkmalschutzimmobilienportal.


Betreff: Denkmalschutzimmobilien

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Unsere Kundenreferenzen

Gerd  Illing

Seriöse Beratung
Meine Frau und ich wünschen Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle recht herzlich für die ... weiterlesen