Denkmalimmobilie Steuervorteile
Steuervorteile durch die Denkmalimmobilie
Die einmalige Denkmalimmobilie und ihre Steuervorteile
Haben Sie als Kind davon geträumt, ein Burgfräulein oder Gutsherr zu sein? Wussten Sie, dass Sie mit einer Denkmalimmobilie Steuer-
vorteile nutzen können, die diese Träume wahr machen können? Die Denkmalimmobilie und ihre Steuervorteile, das gehört unabding-
bar zusammen, aber, wir raten Ihnen, eine solche Investitions-
entscheidung nur zu tätigen, wenn Sie im Vorwege umfassende und detaillierte Informationen zur Verfügung haben, um die Risiken einer solchen Investition für sich besser beurteilen zu können. Gerne stellen wir Ihnen alle Informationen zu dieser Thematik auf unseren Internetseiten zur Verfügung. Sie werden Zahlen, Daten und Fakten zur Denkmalimmobilie, Steuervorteile und vieles mehr erhalten. Berechnen Sie doch durch unseren Steuer-Spar-Rechner Ihre persönliche Steuerersparnis. Lassen Sie sich von zufriedenen Kunden über unsere Arbeit überzeugen, denn unsere Experten stehen Ihnen gerne auch persönlich zum Thema Denkmalimmobilie Steuervorteile zur Verfügung. Übrigens, wir sind im ganzen Bundes-
gebiet aktiv, also auch bei Ihnen ganz in der Nähe. Falls Ihre Fra-
gen zum Thema Denkmalimmobilie Steuervorteile durch unser Portal nicht alle beantwortet werden, empfehlen wir Ihnen die persönliche Kontaktaufnahme, denn kaum ein Laie kennt die vielen Steuerver-
günstigungen, aber auch die zu beachtenden Fallstricke, die bei einer Denkmalimmobilie zur Geltung kommen. Richtig angewandt und legal ausgenutzt ist eine Denkmalimmobilie über Steuervorteile, hier kommen die §§ 7h, 7i und 10f des EStG (Einkommenssteuer-
gesetz) zur Anwendung, bis zu 80 % als Werbungskosten absetz-
bar. Wie das im Einzelnen aussieht, erklären Ihnen unsere Steuer-
fachleute gern anhand Ihrer Daten und einer Gegenüberstellung der Denkmalimmobilie und die Steuervorteile im Vergleich zu Neu-
bau oder Bestandsimmobilien.
Denkmalimmobilie: Steuervorteile nach §§ 7h, 7i und 10f EStG
Der § 10f EStG betrifft eine Denkmalimmobilie in der Sie selber wohnen. Dadurch, dass Sie selber in dieser Immobilie wohnen, können Sie 90 % der Modernisierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend machen. Das bedeutet für Sie, 9 % Abschreibung im Jahr. Nutzen Sie Ihre Denkmalimmobilie um Steuer-
vorteile und Rendite in Anspruch zu nehmen, so greift der § 7h oder 7i des EStG. In diesem Fall schreiben Sie 100 % der Moderni-
sierungskosten innerhalb von 12 Jahren ab. Vom 1. - 8. Jahr jeweils 9 % pro Jahr und in den folgenden Jahren 9. - 12. jeweils 7 % pro Jahr. Steuerlich sind beide Paragraphen gleich zu behandeln. Ledig-
lich die sanierungstechnische Verfahrensweise ist eine andere. Bei § 7i EStG handelt es sich um eine Denkmalimmobilie die in der Denk-
malliste der jeweiligen Gemeinde eingetragen ist. Beim § 7h EStG handelt es sich um eine Immobilie in einem ausgewiesenen Sanie-
rungsgebiet. Wie gesagt, steuerlich macht das für Sie keinen Unter-
schied.
Die Denkmalimmobilie, Steuervorteile und weitere Vorschriften
Die oben genannten Paragraphen gelten ausschließlich für Erst-
investoren von Denkmalimmobilien. Das bedeutet für Sie, dass ausschließlich Sie als Investor der Sanierungsmaßnahmen in den Genuss der erhöhten Denkmalimmobilie Steuervorteile kommen. Entscheiden Sie sich vorzeitig zum Verkauf, also während der Ab-
schreibungsphase, so hat Ihr Nachkäufer keinen Anspruch auf er-
höhte Vergünstigungen. Zudem verlieren Sie in einem solchen Fall den steuerfreien Gewinn, der Ihnen nach heutigem Steuerrecht nach 10 Jahren garantiert wird. Denkmalschutz ist Ländersache, und so kann es von Land zu Land unterschiedlich sein, unter wel-
chen Bedingungen ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Unsere Partner, Architekten und Bauträger kennen sich seit vielen Jahren mit den regionalen Gegebenheiten bestens aus und garan-
tieren Ihnen eine völlig unproblematische Abwicklung Ihrer Denk-
malimmobilie. Vertrauen Sie Profis, denn wir haben viele Jahre Er-
fahrung im Geschäft mit Denkmalimmobilien und Steuervorteilen.
Haben Sie Fragen rund um das Thema Denkmalimmobilien Steu-
ervorteile? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!
Betreff: Denkmalimmobilie Steuervorteile