Baudenkmal Abschreibung
Das Baudenkmal und die Abschreibung
1.) Das Baudenkmal:
Eindeutig die schönste Möglichkeit, Steuern zu sparen!
Sie haben Interesse an der Investition in ein Baudenkmal und wollen dadurch die erhöhte Baudenkmal Abschreibung steuerlich geltend machen? Unser Portal www.investition-baudenkmal.de bietet Ihnen bundesweit interessante und lukrative Baudenkmäler der Premiumklasse an. Wir beschäftigen uns seit 1986 ausschließ-
lich mit der Vermarktung steuerbegünstigter Immobilien. Unsere Berater und Denkmal-Experten stehen Ihnen zum Thema Baudenk-
mal Abschreibung in ganz Deutschland persönlich zur Verfügung um Ihnen nicht nur Ihre Abschreibungsmöglichkeiten, sondern auch die einzelnen Baudenkmäler vorzustellen.
2.) Profitieren Sie von Deutschlands letzter Steueroase:
Die Baudenkmal Abschreibung
Die Sanierungskosten eines Baudenkmals können Sie als Kapital-
anleger 8 Jahre lang mit jeweils 9 % p.a. und 4 weitere Jahre mit jeweils 7 % p.a. steuerlich geltend machen. So sind Sie in der Lage, die kompletten Sanierungs- und Herstellungskosten innerhalb von 12 Jahren abzuschreiben. Eigennutzer schreiben 10 Jahre lang je-
weils 9 % p.a. ab. Neben den Modernisierungskosten können Sie auch noch die lineare Abschreibung auf den Altbaubestand von der Steuer absetzen. Der Fiskus geht davon aus (natürlich nur rech-
nerisch), dass sich Ihre Immobilie mit den Jahren abnutzt, jedes Jahr ein bisschen weniger Wert hat und am Ende der Nutzungs-
dauer wertlos ist. Sie können deshalb die vorhandene Altbausub-
stanz, abhängig vom Baujahr Ihres Objektes, im Laufe der Jahre mit 2 % p.a. oder 2,5 % p.a. absetzen. Die Abschreibung heißt Abset-
zung für Abnutzung (AfA).
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um etwas Licht in das Dunkel der Abschreibung und der Baudenkmäler zu bringen.
Betreff: Baudenkmal Abschreibung