Abschreibung Sanierungskosten
Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52
| Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung | |
| Zu versteuerndes Einkommen | 80.000,00 € |
| Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie | 321.924,00 € |
| Kaufpreis Denkmalimmobilie | 206.035,00 € |
| Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren | 77.790,00 € |
| Effektiv gezahlter Kaufpreis | 128.245,00 € |
>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil
Die Abschreibung von Sanierungskosten
Investieren Sie in die Sanierung und sparen Steuern
Wer ein Baudenkmal in Deutschland, egal ob in Köln, München oder Augsburg durch Instandhaltung und Sanierung nachfolgenden Ge-
nerationen erhält, wird vom Staat durch die erhöhte Abschreibung der Sanierungskosten belohnt und unterstützt. Unsere Baudenk-
malexperten erklären und zeigen Ihnen auf, wie das funktioniert und wie Sie davon profitieren können. Denkmalschutz und Werter-
haltung historischer Gebäude werden hierzulande Gott sei Dank großgeschrieben. Um die bestmögliche Wirkung zu erzielen, hilft man sich offenbar gegenseitig. Denn weder der Staat noch der In-
vestor oder Eigentümer dieser Immobilie können oder wollen die finanzielle Last einer aufwendigen Sanierung alleine tragen. Für Eigentümer und Käufer denkmalgeschützter Immobilien, das kön-
nen ehemalige Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser oder selbst-
verständlich hochherrschaftliche Wohnhäuser sein, ist deshalb die Abschreibung der Sanierungskosten eine finanziell sehr attraktive Hilfestellung mit Steuersparmöglichkeit. Die Ersparnis ist hier umso höher, weil die Abschreibung des Sanierungsanteils von der tat-
sächlichen Höhe der Sanierungskosten abhängt.
Die Abschreibung der Sanierungskosten leicht gemacht
Im Einkommenssteuergesetz sind die Grundlagen für die Abschrei-
bung der Sanierungskosten eindeutig festgeschrieben und jeder Kapitalanleger hat damit die Möglichkeit, die Kosten für die Sanie-
rung seiner Denkmalimmobilie über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend zu machen. Wer sein Baudenkmal selbst nutzen möchte, dem räumt die Steuerbehörde 10 Jahre zur Abschreibung der Sanierungskosten ein. Grundsätzlich absetzbar sind alle Auf-
wendungen die dem Erhalt der Immobilie dienen, Sanierungs- und Modernisierungskosten. Bei der Vermietung der Kapitalanlage kommt noch die jeweilige Gebäudeabschreibung und sogar die Maklercourtage dazu. Weiterhin produzieren Sie weitere Werbungs-
kosten, die dem Betrieb der Immobilie zugerechnet werden können. Das ist zum Beispiel die Hausverwaltung. Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Abschreibung der Sanierungskosten in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt zur Ver-
fügung. Das selbstverständlich persönlich von Mensch zu Mensch.
Nutzen Sie die Abschreibung der Sanierungskosten effektiv
Die Kapitalanlage in ein Baudenkmal gehört zweifellos zu den steu-
erlich interessantesten Möglichkeiten und kann eine zusätzliche Einnahme für die Altersversorgung bieten. Unser hoch motiviertes, kompetentes Team, hilft Ihnen gerne umfassend, um Ihnen die Investition in Ihre Traumimmobilie zu ermöglichen und den finan-
ziellen und steuerlichen Weg dorthin zu ebnen. Natürlich beraten wir Sie nicht nur in finanziellen Fragen, sondern helfen Ihnen bei der Suche nach Ihrem Traumobjekt. Die Auswahl ist bundesweit recht groß und bietet jedem das Passende. Kapital- und wirtschaft-
liche Beratung auf dem Gebiet der Baudenkmäler und die daraus resultierende Abschreibung von Sanierungskosten sind unsere Stärke. Wir sind nicht nur vor Erwerb für Sie da, sondern begleiten Sie gerne während der ganzen Investitionsphase.
Betreff: Abschreibung Sanierungskosten
| < Zur vorherigen Seite | Zur nächsten Seite > |
Unsere Kundenreferenzen
Offen, ehrlich und fair
Nun ist der Vertrag für meine Wohnung schon einige Jahre unterschrieben und ich möchte mich auf diesem Wege noch einmal für den Tipp, ...
weiterlesen





