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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Abschreibung Sanierungskosten

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die Abschreibung von Sanierungskosten

Investieren Sie in die Sanierung und sparen Steuern

Wer ein Baudenkmal in Deutschland, egal ob in Köln, München oder Augsburg durch Instandhaltung und Sanierung nachfolgenden Generationen erhält, wird vom Staat durch die erhöhte Abschreibung der Sanierungskosten belohnt und unterstützt. Unsere Baudenkmalexperten erklären und zeigen Ihnen auf, wie das funktioniert und wie Sie davon profitieren können. Denkmalschutz und Werterhaltung historischer Gebäude werden hierzulande Gott sei Dank großgeschrieben. Um die bestmögliche Wirkung zu erzielen, hilft man sich offenbar gegenseitig. Denn weder der Staat noch der Investor oder Eigentümer dieser Immobilie können oder wollen die finanzielle Last einer aufwendigen Sanierung alleine tragen. Für Eigentümer und Käufer denkmalgeschützter Immobilien, das können ehemalige Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser oder selbstverständlich hochherrschaftliche Wohnhäuser sein, ist deshalb die Abschreibung der Sanierungskosten eine finanziell sehr attraktive Hilfestellung mit Steuersparmöglichkeit. Die Ersparnis ist hier umso höher, weil die Abschreibung des Sanierungsanteils von der tatsächlichen Höhe der Sanierungskosten abhängt.

Die Abschreibung der Sanierungskosten leicht gemacht

Im Einkommenssteuergesetz sind die Grundlagen für die Abschreibung der Sanierungskosten eindeutig festgeschrieben und jeder Kapitalanleger hat damit die Möglichkeit, die Kosten für die Sanierung seiner Denkmalimmobilie über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend zu machen. Wer sein Baudenkmal selbst nutzen möchte, dem räumt die Steuerbehörde 10 Jahre zur Abschreibung der Sanierungskosten ein. Grundsätzlich absetzbar sind alle Aufwendungen die dem Erhalt der Immobilie dienen, Sanierungs- und Modernisierungskosten. Bei der Vermietung der Kapitalanlage kommt noch die jeweilige Gebäudeabschreibung und sogar die Maklercourtage dazu. Weiterhin produzieren Sie weitere Werbungskosten, die dem Betrieb der Immobilie zugerechnet werden können. Das ist zum Beispiel die Hausverwaltung. Wir helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Abschreibung der Sanierungskosten in Ihrem Bundesland und Ihrer Stadt zur Verfügung. Das selbstverständlich persönlich von Mensch zu Mensch.

Nutzen Sie die Abschreibung der Sanierungskosten effektiv

Die Kapitalanlage in ein Baudenkmal gehört zweifellos zu den steuerlich interessantesten Möglichkeiten und kann eine zusätzliche Einnahme für die Altersversorgung bieten. Unser hoch motiviertes, kompetentes Team, hilft Ihnen gerne umfassend, um Ihnen die Investition in Ihre Traumimmobilie zu ermöglichen und den finanziellen und steuerlichen Weg dorthin zu ebnen. Natürlich beraten wir Sie nicht nur in finanziellen Fragen, sondern helfen Ihnen bei der Suche nach Ihrem Traumobjekt. Die Auswahl ist bundesweit recht groß und bietet jedem das Passende. Kapital- und wirtschaftliche Beratung auf dem Gebiet der Baudenkmäler und die daraus resultierende Abschreibung von Sanierungskosten sind unsere Stärke. Wir sind nicht nur vor Erwerb für Sie da, sondern begleiten Sie gerne während der ganzen Investitionsphase.

Betreff: Abschreibung Sanierungskosten

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

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