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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Abschreibung Denkmalimmobilien

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

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Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Ihre Vorteile durch die Abschreibung von Denkmalimmobilien

Haben Sie Interesse Steuern zu sparen?

Herzlich Willkommen auf unserer Homepage www.investition-baudenkmal.de. Seit 1986 vermitteln wir Immobilien mit erhöhter Abschreibung. Dabei sind Denkmalimmobilien unsere Leidenschaft. Da die Abschreibung von Denkmalimmobilien sehr vielseitig ist und Sie dadurch umfangreich profitieren können, nutzen Sie unbedingt unsere Fachkompetenz, Erfahrung und unseren umfassenden Service! Wir würden uns freuen, wenn die auf unserem Denkmalimmobilienportal bereit gestellten Informationen zur Abschreibung von Denkmalimmobilien dazu führen, dass wir Sie kennenlernen dürfen.

Abschreibung von Denkmalimmobilien attraktiv und profitabel

Die Abschreibung von Denkmalimmobilien ist gesetzlich geregelt, ganz gleich, ob es sich hier um Denkmalobjekte in Köln, Frankfurt oder Hamburg handelt. Aber diese teilweise großartigen Gebäude gewinnen nicht nur wegen ihrer historischen Bedeutung, sondern nicht zuletzt durch enorme Steuervorteile an Attraktivität. Wie sagt der Volksmund so schön: „jede Sache hat mindestens zwei Seiten“, so verhält es sich auch bei den Steuervorteilen bei Immobilien. Es gibt unterschiedliche Abschreibungsarten. Für Neubauten gilt grundsätzlich eine lineare Abschreibung in Höhe von 2 % pro Jahr, bezogen auf die Baukosten. Das bedeutet, innerhalb von 50 Jahren ist ein Neubau steuerlich abgeschrieben. Die Abschreibung bei Denkmalimmobilien ist anders geregelt. Hier schreiben Sie den Altbau entweder mit 2 % oder 2,5 % pro Jahr ab. Die Abschreibungshöhe Ihrer Denkmalimmobilie hängt allein vom Baujahr ab. Weiterhin können Sie als Kapitalanleger, also Vermieter, die anfallenden Sanierungskosten zur Wiederherstellung Ihrer Denkmalimmobilie zu 100 % abschreiben, das Ganze in einem Zeitraum von 12 Jahren. Die Sanierungskosten können bis zu 80 % des Kaufpreises ausmachen. Das ist der Grund warum die Abschreibung bei Denkmalimmobilien weitaus interessanter ist, denn die damit verbundene Steuerersparnis ist in den ersten 12 Jahren wesentlich höher als bei vergleichbaren Immobilien. Die Abschreibung von Denkmalimmobilien gilt sowohl für Umbau, Modernisierung und Sanierung eines Gebäudes. Weiterhin können Sie als Vermieter auch Ihre Kredit- oder Darlehenskosten als Werbungskosten nutzen. Allerdings gilt die Abschreibung einer Denkmalimmobilie tatsächlich nur für das Gebäude und nicht für das Grundstück. Neben der Abschreibung von Denkmalimmobilien gibt es weitere wichtige Abschreibungsarten. Deshalb ist in diesem Punkt zweifellos Fachkompetenz gefragt.

Was ist eine Denkmalimmobilie?

Denkmalimobilien sind alle Immobilien die in eine Denkmalliste der jeweiligen Gemeinden eingetragen sind. Das können beispielsweise ehemalige Fabrikgebäude, Reithallen oder auch Kasernen sein. Aus ehemaligen Fabrikgebäuden oder auch Reitställen können später Luxus-Lofts, also Wohnungen mit ganz besonderem Flair und eine besondere Raumaufteilung werden. Deckenhöhen von bis zu 4 Metern sind dabei keine Seltenheit. Dieses außergewöhnliche Wohnambiente und die erhöhte Abschreibung von Denkmalimmobilien aller Art, machen diese Form der Kapitalanlage für Sie sehr interessant und lukrativ. Der Staat ist an der Wiederherstellung und Erhaltung denkmalgeschützter Immobilien interessiert. Fest steht zweifellos, dass die finanzielle Belastung, die eine werterhaltende Sanierung mit sich bringt, für die meisten Investoren oder Eigentümer einfach zu groß ist. Deshalb bekommen Sie die Unterstützung vom Staat. Nach §§ 7 h, i und 10 f des EStG (Einkommenssteuergesetz) können Sie die nachträglichen Wiederherstellungskosten steuerlich geltend machen. Somit sind Denkmalimmobilien solide und zukunftssichere Investitionen und die erhöhte Abschreibung eine der letzten Möglichkeiten dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen. Wir sind mit fachkompetenter Beratung rund um die Abschreibung von Denkmalimmobilien bundesweit für Sie da und beraten Sie gerne persönlich und umfassend.

Betreff: Abschreibung Denkmalimmobilien

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

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