Finest-Living-Dahlem
Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Palais du Louis
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Pelz-Manufaktur
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Zollspeicher
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg-2.0
Studentisches Wohnen
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Stadtpalais Bayreuther Straße
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

§ 10f EStG Steuerbegünstigung

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

§ 10f EStG Steuervorteile auch für Eigennutzer

§ 10f EStG (Einkommenssteuergesetz), Steuerbegünstigung
für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwick-
lungsbereichen

Sie haben Interesse am Erwerb eines Baudenkmals und möchten selber einziehen? Dann stehen Ihnen folgende Vergünstigungen zur Verfügung: Sie können die Aufwendungen an Ihrem zu erwer-
benden Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaß-
nahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % p.a. wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i  EStG (Vermietung) vorliegen. Dies gilt nur, soweit Sie in dem jeweiligen Kalenderjahr selber einziehen und zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Für Zeiträume, in der Sie erhöhte Absetzungen von Aufwendungen nach § 7h oder § 7i  EStG abge-
zogen haben, können Sie für diese Aufwendungen keine Abzugs-
beträge in Anspruch nehmen. Eine Nutzung zu eigenen Wohn-
zwecken liegt auch dann vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohn-
zwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Das bedeutet, Sie entscheiden vorher welche Abschreibungsform Sie wählen. Eigennutz oder Vermietung!

Investition-Baudenkmal: Ihr Partner für Baudenkmäler

Unser Team von www.investition-baudenkmal.de hat seinen Schwerpunkt in der Beratung von Interessenten, die Interesse am Erwerb von denkmalgeschützten Häusern haben und die erhöhten Steuerbegünstigungen nach § 10f EStG in Anspruch nehmen wollen. Auch für Eigennutzer führt die Denkmalabschreibung nach § 10f 
EStG zu hohen Steuervorteilen. Sie haben die Möglichkeit, 10 Jahre lang 9 %  p.a. des nachträglichen Sanierungsanteils als Denkmal-
abschreibung geltend zu machen – insgesamt also 90 %! Hierdurch bieten sich Ihnen interessante Optionen beim Erwerb einer Immo-
bilie. Aufgrund der erhöhten Steuerbegünstigungen nach § 10f des EStG kann Ihre Immobilie möglicherweise größer ausfallen als ursprünglich geplant. Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihr Darlehen mit höheren Raten schneller zurück zu zahlen.


Betreff: § 10f EStG Steuerbegünstigung

 

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Unsere Kundenreferenzen

Gerd  Illing

Seriöse Beratung
Meine Frau und ich wünschen Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle recht herzlich für die ... weiterlesen