§ 10f EStG Steuerbegünstigung
§ 10f EStG Steuervorteile auch für Eigennutzer
§ 10f EStG (Einkommenssteuergesetz), Steuerbegünstigung
für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmäler und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwick-
lungsbereichen
Sie haben Interesse am Erwerb eines Baudenkmals und möchten selber einziehen? Dann stehen Ihnen folgende Vergünstigungen zur Verfügung: Sie können die Aufwendungen an Ihrem zu erwer-
benden Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaß-
nahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % p.a. wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG (Vermietung) vorliegen. Dies gilt nur, soweit Sie in dem jeweiligen Kalenderjahr selber einziehen und zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Für Zeiträume, in der Sie erhöhte Absetzungen von Aufwendungen nach § 7h oder § 7i EStG abge-
zogen haben, können Sie für diese Aufwendungen keine Abzugs-
beträge in Anspruch nehmen. Eine Nutzung zu eigenen Wohn-
zwecken liegt auch dann vor, wenn Teile einer zu eigenen Wohn-
zwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden. Das bedeutet, Sie entscheiden vorher welche Abschreibungsform Sie wählen. Eigennutz oder Vermietung!
Investition-Baudenkmal: Ihr Partner für Baudenkmäler
Unser Team von www.investition-baudenkmal.de hat seinen Schwerpunkt in der Beratung von Interessenten, die Interesse am Erwerb von denkmalgeschützten Häusern haben und die erhöhten Steuerbegünstigungen nach § 10f EStG in Anspruch nehmen wollen. Auch für Eigennutzer führt die Denkmalabschreibung nach § 10f
EStG zu hohen Steuervorteilen. Sie haben die Möglichkeit, 10 Jahre lang 9 % p.a. des nachträglichen Sanierungsanteils als Denkmal-
abschreibung geltend zu machen – insgesamt also 90 %! Hierdurch bieten sich Ihnen interessante Optionen beim Erwerb einer Immo-
bilie. Aufgrund der erhöhten Steuerbegünstigungen nach § 10f des EStG kann Ihre Immobilie möglicherweise größer ausfallen als ursprünglich geplant. Weiterhin besteht die Möglichkeit Ihr Darlehen mit höheren Raten schneller zurück zu zahlen.
Betreff: § 10f EStG Steuerbegünstigung