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Bayerns drittgrößte Stadt hat wunderbare wirtschaftliche Zukunftsaussichten. Die Nähe zur boomenden Landeshauptstadt trägt ebenso dazu bei, wie die Geschichte der Stadt. Die ist übrigens an jeder Ecke anhand der prächtigen Baudenkmäler zu sehen. Das bayerische Amt für Denkmalschutz führt 1.200 Immobilien in Augsburg als Baudenkmäler. Mehr…
KategorienAugsburg, Bayern, Denkmal, Denkmalimmobilien, Denkmalimmobilien News, Denkmalschutz Tags: Denkmal Abschreibung, Denkmalimmobilien als Kapitalanlage, Denkmalschutz, Förderprogramme, Luxusobjekt, Sanierung, Sanierungskosten Denkmal, Steuervorteilen

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Das derzeitige Zinstief beflügelt den Wohnungsbau, denn Wohneigentum ist eine immer beliebtere Anlageform zur Altersvorsorge. Sie ist von stabiler und hoher Rendite gekennzeichnet. In Süd- und Osteuropa sind die Einwohner statistisch betrachtet reicher als die Deutschen, weil vor allem im Osten die Mehrzahl der Bürger Wohneigentümer ist. Mehr…

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Sie sind auf der Suche nach einer sicheren und gleichzeitig renditestarken Investitionsmöglichkeit? Denkmalgeschützte Immobilien bieten sich an, Ihr Vermögen langfristig gegen Inflation und den langen Arm des Finanzamtes zu schützen. Doch bevor Sie sich kopfüber ins Abenteuer des Erwerbs einer denkmalgeschützten Immobilie stürzen, sollten Sie einige wichtige Aspekte berücksichtigen. Mehr…
Wohnraum ist in Deutschland vor allem in den Ballungsgebieten knapp. Daher sind wir derzeit Zeugen einer an eine Immobilienblase erinnernden Entwicklung. Die starke Nachfrage überteuert Immobilienpreise zur Zeit um 20% – im Durchschnitt, wohlbemerkt. Mehr…

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Denkmalgeschützte Immobilien sind schon immer begehrt gewesen. Denn die steuerliche Vorteile sind mit kaum einer anderen Geldanlage vergleichbar. Mehr…

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Beim Denkmalschutz ist Privatwirtschaft Voraussetzung, um den nicht nur materiellen Wert von Denkmalgeschützte Wohnimmobilien haben durch ihr Alter und nicht zuletzt ihre vorzüglichen Standorte einen hohen materiellen Wert. Darüber hinaus sind sie Zeugen ihrer Bauzeit und besitzen somit einen historischen Wert. Der Denkmalschutz zwingt Inhaber solcher Immobilien, das Aussehen und damit den Wert ihres Eigentums zu erhalten. Daher sind Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude von Privatpersonen allein kaum zu stemmen und eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen Behörden und privaten Besitzern zwingend notwendig. Denn die mit dem Denkmalstatus der Gebäude verbundenen Auflagen sind meist viel zu hoch angesetzt.
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KategorienDenkmal, Denkmalimmobilien, Denkmalimmobilien News, Denkmalschutz Tags: Altbau, Denkmalgeschütze Immobilien, Denkmalimmobilien Finanzierung, Denkmalsanierung, energetische Sanierung, Energieeffizienz, Fördermöglichkeiten, Förderprogramme, Sanierungskosten, Sanierungskosten Denkmal
Wenn wir es schaffen, den Denkmalschutz durch Staat und Privatwirtschaft bezahlbar zu machen, neuen attraktiven Wohnraum zu generieren und diesen durch die Förderprogramme auch noch bezahlbar zu halten, können wir ruhigen Gemütes in die Zukunft mitsamt einer Vergangenheit blicken. Erreicht man dies nicht, werden wir wohl in nicht allzu ferner Zukunft bis auf Metall und Glas nicht mehr viel kulturelles Bau-Erbe betrachten können. Mehr…
Denkmalschutz ist längst nicht mehr ausschließlich die Aufgabe des Staates. Trotzdem ist er mehr denn je nötig, um große Teile unserer Kultur zu erhalten und nutzbar zu halten. In unserer heutigen sehr zweckgebundenen Architekturwelt der Wohnbebauung fehlen Mittel, Zeit und Interesse der Bauherren auf Ornamente, Stuck und Großräumigkeit zu achten. Mehr…
Denkmalschutz ist für jede Generation der Menschheit ein wichtiges Thema. Wenn nicht schon unsere Vorfahren darauf bedacht gewesen wären die Tempel der alten Ägypter, Griechen oder Römer zu erhalten, wie viel weniger wüssten wir heute auch über uns selbst? Kultur und Kulturerhaltung trägt zu unserer Entwicklung bei und nur weil wir Relikte aus der Vergangenheit bewahren konnten besitzen wir eine Geschichte, auf der wir aufbauen können.
Denkmalschutz gibt es heute in zahlreichen Facetten bei denen sich Staat und private Investoren die Initiative und Ausführung teilen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der Sanierung unserer mit Gründerzeitbauten besetzten Innenstadtlagen, die die Gestaltung hoch rentablen und attraktiven Wohnraums zulässt. Diese wird durch staatliche Förderprogramme, sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für private Haus- oder Wohnungseigentümer erschwinglich und zu einer lukrativen Option. Dank der Investitionen in den Denkmalschutz wird Wohnraum aber auch in den außergewöhnlichsten Orten erschaffen die früher nur einer bestimmten Kategorie vorbehalten waren.
Schon einmal von einem Leben auf einem Schloss geträumt?
Auch das Leben am Schloss, früher nur den Fürsten und Prinzen vorbehalten, ist heute jedem zugänglich. Man braucht keinen Adelstitel mehr um die Vorzüge des Hoflebens zu genießen. Erschwinglich durch staatliche Förderungsprogramme erwachen alte Gebäuden aus ihrem hundertjährigen Schlaf um wieder ganz im Glanze längst vergangener Tage zu erstrahlen. Mit moderner Technik ausgestattet bieten die denkmalgeschützten Gebäuden ein Wohngefühl von Exklusivität und Luxus und bieten Raum für diverse Monetarisierungsmöglichkeiten. Sowohl als Hotel, als Ausflugsziel, für besondere Anlässe wie Hochzeiten – es gibt zahlreiche Möglichkeiten auch bei wirklich speziellen Gebäuden eine finanziell lukrative Sanierung durchzuführen.
Der Denkmalschutz ist in Deutschland für die Erhaltung historischer Stadtzentren essentiell. Er regelt, welche historischen Gebäude den Status eines Baudenkmales erhalten und somit als erhaltenswertes städtebauliches Kulturgut gelten. Erhält ein Gebäude den ehrenwerten Status Baudenkmal ist es durch viele Vorteile ausgezeichnet und durch einige Paragrafen in seinem Fortbestehen geschützt. Die Erhaltung eines Kulturdenkmales ist Pflicht.
Die Landesdenkmalämter der 16 Länder, also der Ämter, die in jedem Bundesland den Denkmalschutz und die Statusvergabe regeln, haben alle ähnliche Richtlinien zur Vergabe und zum Erhalt von Kulturdenkmälern. Besonders wichtig ist für die Experten in den Landesdenkmalämtern die Einordnung der historischen Bauten in Epoche und Stil und die Einschätzung der Schäden, welche verpflichtend reguliert werden müssen. Alle Baumaßnahmen, die ein Bauherr, Besitzer oder Investor eines Baudenkmals nun zur Restauration und Sanierung vornehmen möchte, werden streng vom zuständigen Denkmalamt überwacht.
Jedes Bundesland hat sein eigenes „Gesetz zum Schutz und Pflege der Kulturdenkmale“, sie ähneln sich jedoch in ihren Gesetzen und Paragraphen. Die Landesdenkmalämter regeln die Durchführung von Förderprogrammen und entscheiden über die Vergabe von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmäler. Sie sind es auch, die die Kulturdenkmäler in öffentliche Verzeichnisse eintragen, worauf sie den Zustand des jeweiligen Baudenkmals erheben und festhalten und eventuelle Wandmalereien und die spezifische Architekturoberfläche festhalten.
Die Paragraphen der Richtlinien der Denkmalschutzgesetze umfassen Regelungen zur Sanierung und der Energieeffizienz an einem Baudenkmal. Wer also an seinem Baudenkmal eine neue Wärmedämmung, eine Solarenergieanlage oder z.B. Isolierglas anbringen möchte, muss dies stets in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutz durchführen.
(Foto flickr: Lars Gebauer)