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Investition in Baudenkmäler

1. Juni 2015 Administrator

Zu sanierende Baudenkmäler sind bei Investoren als Geldanlage sehr beliebt und auch bei potenziellen Mietern stehen historische Immobilien hoch im Kurs. Darüber hinaus locken interessante Steuervorteile die Anleger zum Erwerb; allerdings hat sich das Angebot an geeigneten Baudenkmälern in Toplagen in den letzten Jahren reduziert.

“Baudenkmäler bieten einen speziellen architektonischen Charme und gehören zu den begehrten Mietobjekten. Werden sie energieeffizient und zeitgemäß ausgestattet, bieten sie historisches Ambiente mit dem Wohnkomfort eines Neubaus, was die Attraktivität bei der Mietung noch steigert”, erläutert Kai Albert, Geschäftsführer der Investition Baudenkmal.

Trendimmobilie Baudenkmal

Ein Großteil der historischen Denkmalimmobilien in Deutschland wurde bereits saniert und veräußert, sodass das Portfolio an neuen Baudenkmälern in den letzten Jahren geschrumpft ist.

Die steigende Nachfrage hat dazu geführt, dass ursprüngliche B-Standorte immer mehr in den Fokus rücken und deren Kaufpreisniveau sowie Mietpreisdynamik sich den ehemaligen A-Standorten annähert. Auf dem Immobilienmarkt formen sich demnach ganz neue Metropolregionen, und das nicht nur in Nähe von Großstädten wie Köln, Berlin oder Frankfurt. Insbesondere dort, wo kleine und mittlere Unternehmen sich erfolgreich etabliert haben und stabile Einkommensmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt bieten, entstehen ganz neue Top-Lagen. In der Regel zeichnet sich in diesen Regionen auch ein wachsender Wohnungsbedarf ab, was den Baudenkmälern als Investment zugutekommt.

Solide Mieteinnahmen und hohe Steuervorteile

Über eine Vermietung zu rentablen Konditionen hinaus bieten Denkmalimmobilien als Kapitalanlage erwähnenswerte Steuervorteile. Der Staat fördert die Sanierung und damit den Erhalt historischer Immobilien mit Steuervergünstigungen durch die Denkmalschutz-AfA. Investoren können den Anteil anrechenbarer Sanierungskosten am Kaufpreis des Baudenkmals über zwölf Jahre vollständig von der Steuer absetzen.

Geregelt sind diese Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalanleger in § 7i EStG (Einkommensteuergesetz). Die Nutzung der Denkmalschutz-AfA lohnt sich demnach umso mehr, desto höher der individuelle Steuersatz des Erwerbers ausfällt. Da sich die Sanierungskostenanteile bei Denkmalimmobilien regelmäßig auf 50 % bis 80 % der jeweiligen Kaufpreise belaufen, summieren sich die Vorteile aus der Denkmalschutz-AfA auf nicht unerhebliche Beträge.

Sanierung nur von Fachunternehmen

Die Sanierung von Denkmalimmobilien muss zwingend in Absprache mit den Denkmalschutzbehörden erfolgen und sollte nur von erfahrenen Unternehmen durchgeführt werden. Zu den Anbietern, die sich auf die Vermarktung und Sanierung entsprechend geeigneter Baudenkmäler spezialisiert haben, gehört die Investition Baudenkmal. Geschäftsführer Kai Albert und sein Team beraten Interessenten gern und halten viel Wissenswertes auf www.investition-baudenkmal.de bereit.

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