Steuertipp Denkmalimmobilie
Denkmalobjekte mit Flair in deutschen Großstädten
Dass Baudenkmäler in Berlin, Leipzig oder Dresden wegen ihres ganz besonderen Flairs begehrte Wohnobjekte zur Eigennutzung sind, versteht sich von selbst. Dass aber Denkmalimmobilien geradezu für pfiffige Anlagelösungen prädestiniert sind, ist nicht jedem bekannt.
Investieren in sanierte Baudenkmäler
Eine Investition in sanierte Baudenkmäler lohnt sich allein schon aus steuerlichen Gründen. Als Kapitalanlage werden Denkmalimmobilien vor dem Hintergrund einer renditestarken Vermietung erworben. Voraussetzung für eine adäquate Vermietbarkeit ist jedoch die Sanierung und damit zugleich Modernisierung der historischen Immobilie. Die Sanierungskosten machen einen Großteil der Investition aus, wobei genau in diesem Bereich die steuerlichen Vergünstigungen zum Zuge kommen. Nach der Denkmalschutz-AfA können nämlich Kapitalanleger die Sanierungskosten über einen Zeitraum von zwölf Jahren komplett geltend machen. Im ersten bis zum achten Jahr werden über die Denkmalschutz-AfA 9 % und vom neunten bis zum zwölften Jahr 7 % der Sanierungskosten abgeschrieben.
Absetzbare Darlehenszinsen
Zusätzlich fallen die Altbauanteile naturgemäß in die lineare AfA, über die je nach Errichtungsdatum des Baudenkmals 2 % oder 2,5 % der Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 50 bzw. 40 Jahre geltend gemacht werden können. Nicht zuletzt sind auch die Darlehenszinsen für Kapitalanleger steuerlich absetzbar.
Moderate Spekulationsfristen
Über eine gute Vermietbarkeit von sanierten Baudenkmälern in Berlin, Dresden, Leipzig und anderen bevorzugten Regionen hinaus können Renditen auch durch einen gewinnbringenden Verkauf erzielt werden. Auch hier sind die Spekulationsfristen für Investoren mit zehn Jahren moderat, sodass Gewinne nach Ablauf dieser Frist nicht der Versteuerung unterliegen.