Von Steuervergünstigungen bei Denkmalimmobilien profitieren
Immobilien oder Betongold sind immer noch des Deutschen liebste Kapitalanlage. Wer eine Immobilie erwirbt oder baut, kann doppelt profitieren. Zum einen lassen sich Kreditzinsen von der Steuer absetzen, zum anderen kann man von Mieteinnahmen profitieren. Besonderes Augenmerk richtet sich dabei auf Denkmalimmobilien. Es gibt nämlich attraktive steuerliche Vorteile beim Erwerb denkmalgeschützter Immobilien. Der Staat fördert Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien, weil so auch der öffentliche Haushalt entlastet wird. Würden keine Steuervorteile winken, würde der Staat die gesamten Sanierungskosten allein tragen müssen – das würde den Haushalt hoffnungslos überlasten.
Steuervorteile bei Anschaffung und Sanierung sichern
Die Anschaffungskosten kann man von der Steuer absetzen. Liegt das Baujahr der Denkmalimmobilie vor 1924, so läuft die Abschreibung 40 Jahre lang bei 2,5 Prozent. Liegt das Baujahr nach 1925, können die Anschaffungskosten 50 Jahre lang zu je 2 Prozent abgesetzt werden. So kann man mit Denkmalschutz Immobilien Steuer sparen.
Doch die Attraktivität einer Kapitalanlage in Denkmalimmobilien geht noch weiter. Einen erheblichen Kostenanteil macht die meist überfällige Sanierung aus. Dabei muss beachtet werden, dass Sanierungskosten nur dann zur Steuerabschreibung beim Denkmalschutz taugen, wenn der Denkmalstatus der betreffenden Immobilie auch bewahrt wird. Also, nicht munter drauf los sanieren, sondern die Sanierung immer zuerst mit dem örtlichen Amt für Denkmalschutz abzusprechen. So sind Ihnen auch alle Steuervorteile sicher.