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Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien absichern

18. Oktober 2013 bm_admin

europe2010-butzback-germany-3660633-mSchon der Bau oder Erwerb eines Eigenheims ist ein finanzieller Kraftakt besonderer Größe. In der Regel geht ein solcher Schritt über die Sicherheit eines Eigenheims hinaus und gilt als derzeit sicherste Geldanlage. Soll dabei auch noch eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie erworben werden, muss sich der potenzielle Käufer in vielerlei Hinsicht absichern, damit der Erwerb das Vermögen schützt, vermehrt und am Ende kein finanzieller Misserfolg wird.

Zunächst einmal ist der Denkmalstatus einer Immobilie sicherzustellen. Denn, ob eine Immobilie unter Denkmalschutz steht, hat nicht zwingend mit dem Alter der Immobilie zu tun. Zustand, Bauform, geschichtliche Bedeutung – all dies kann den Denkmalstatus einer Immobilie ausmachen. Für die Vergabe des entsprechenden Status ist das Amt für Denkmalschutz zuständig. Eine Anfrage bei diesem Amt schafft Klarheit über den Status der für einen Kauf infrage kommenden Immobilie.
Dann ist unter Zuhilfenahme von Experten für denkmalgeschützte Gebäude die Höhe der Sanierungskosten möglichst genau zu ermitteln. Gleichzeitig sind die geplanten Sanierungsarbeiten auch mit dem Amt für Denkmalschutz abzuklären, um zu verhindern, dass gewisse Baumaßnahmen nach ihrer Fertigstellung für nicht abzugsfähig erklärt werden, weil durch sie der Denkmalstatus der Immobilie aufgehoben wurde. Zusätzlich zu dieser Absicherung durch das Amt für Denkmalschutz ist beim zuständigen Finanzamt auch die steuerliche Bescheinigung zu beantragen, die eine Subventionierung der Investitionen vorab zusichert. Ein solcher Antrag kann nicht nachträglich bearbeitet werden.

Damit die Sanierungskosten schließlich nicht ausufern und auch ihre Qualität gewährleistet ist, sollten die Sanierungsarbeiten von Experten auf dem Feld der Denkmalsanierung ausgeführt werden. Nur so wird modernes Leben in alten Mauern auf Dauer möglich.

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