Denkmalimmobilien: Ziehen Sie Experten zu Rate
Der deutsche Staat kann sich Denkmalschutz vielfach nicht mehr leisten. Daher fördert er die private Initiative und gewährt überdurchschnittliche Steuervorteile für Kapitalanleger und Selbstnutzer von Baudenkmälern. Mit der “Absetzung für Abnutzung”, kurz AfA, fördert der deutsche Fiskus den Erhalt schützenswerter Immobilien. Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten steuerlich absetzen. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann über zehn Jahre insgesamt 90 Prozent dieser Ausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Kapitalanleger können diese Kosten vollständig abschreiben, allerdings über einen Zeitraum von zwölf Jahren.
Doch damit das Vorhaben nicht zum Geldgrab wird für den Investor, sind einige Aspekte zur berücksichtigen, bevor man sich ins Abenteuer des Erwerbs, der Sanierung und der Nutzung einer denkmalgeschützten Immobilie stürzt. Vor allem ist im Vorherein der richtige Preis für die zu erwerbende Immobilie zu klären. Dieser soll nicht allein die Lage der Immobilie berücksichtigen, sondern auch die Bausubstanz. Dazu sollten Sie fachkundige Experten zu Rate ziehen. Denn meist ist der Erwerb nicht ohne Fremdfinanzierung zu stemmen. Angesichts zu erwartenden Sanierungskosten sollte der gezahlte Preis möglichst nahe am realen Wert der Immobilie liegen, damit Ihre Finanzierungskosten für Erwerb und Sanierung nicht aus dem Ruder laufen.
Außerdem ist zu erörtern, was man baurechtlich darf und was nicht, damit die Sanierungsarbeiten absetzbar bleiben. Gefördert wird nämlich nur, was geschützt und schützenswert ist. Erlöscht der Denkmalstatus infolge gutgemeinter, aber nicht im Vorfeld geklärter Sanierungen, erlöscht auch der ersehnte Steuervorteil. Auch hier können Ihnen Experten helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.