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Staatliche Gebäude und der Denkmalschutz

4. Juni 2013 bm_admin

Der Staat kümmert sich im Denkmalschutz vorrangig um staatliche Gebäude und legt Förderprogramme für Privatinvestoren und Wohnraumeigentümer auf, die eine solche umfangreiche Sanierung unmöglich allein stemmen könnten. Auch gibt es zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten, die Steuerersparnisse garantieren und das gesamte Unterfangen der Sanierung bezahlbar und lohnend machen. So wird einerseits attraktiver Wohnraum geschaffen, bzw. erhalten und andererseits die Privatwirtschaft mit in die Erhaltung unserer Kultur und unserer Städte unserer Umgebung und unseres Wohnraums mit einbezogen.

Die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses sollte sorgfältig geplant und ausgeführt werden. Hier bedarf es zunächst einer Analyse der gesamten Bausubstanz vom Fundament bis zum Dachstuhl, da Sanierung nur ganzheitlich funktioniert. Sind hinterher die auszuführenden Arbeiten von Putz- über Dämmungs- und Dachstuhlarbeiten im Außenbereich, sowie Elektro-, Wasser- und sonstige Sanierungsmaßnahmen im Innenraum definiert, muss der Einsatz der verschiedenen Gewerke aufeinander abgestimmt werden.

Diese sehr aufwendige Arbeit wird durch staatliche Förderprogramme sehr gut unterstützt und macht die Sanierung für jeden potentiellen Investor zu einer guten, kulturerhaltenden und langfristig rentablen Geldanlage.

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