Archiv

Archiv für Januar, 2013

Der Status Baudenkmal und die Verpflichtungen

29. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Wenn der Status Baudenkmal oder Kulturdenkmal vergeben ist, verpflichten sich die Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige, sie zu erhalten und zu pflegen. Unterstützt werden sie dabei vom Land und den Gemeinden und Gemeindeverbände durch Fördermittel und Zuschüsse nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel. Wenn sie dem nicht nachkommen und eine Gefährdung des Kulturdenkmals durch Vernachlässigung der Pflege eintritt, können sie von den Denkmalschutzbehörden verpflichtet werden, Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Instandhaltung, Instandsetzung ohne deren Durchführung ein Baudenkmal gefährdet würde, können die Denkmalschutzbehörden auch selbst durchführen, um eine unmittelbare Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals abzuwenden. Eigentümer und Besitzer verpflichten sich, diese Maßnahmen zu dulden. Eigentümer, Besitzer und sonstige Unterhaltungspflichtige können im Rahmen des Zumutbaren sogar zur Erstattung der Kosten der Maßnahmen herangezogen werden.

Alle Maßnahmen der Zerstörung, des Umbaus, der Instandsetzung oder Sanierung eines Baudenkmals sind genehmigungspflichtige Maßnahmen, für die es eine Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde bedarf. Überdies müssen Eigentümer und Besitzer Schäden und Mängel, die an Kulturdenkmälern auftreten und ihren Denkmalwert und ihre Substanz beeinträchtigen, unverzüglich der Denkmalschutzbehörde melden.

In der Regel überwiegen aber die Vorteile der Förderprogramme und Zuschüsse der staatlichen Haushalte zur Erhaltung von Baudenkmälern die Einschränkungen der diversen Melde- und Erhaltungspflichten, so dass eine Investition in ein Baudenkmal trotzdem eine attraktive Option bleibt. Das Leben in einem Kulturdenkmal bringt bei moderner Sanierung einen Komfort mit sich und zeugt außerdem von herausragendem Geschmack. In diesem Jahr wird ein neues Unterstützungsprogramm der Bundesregierung wirksam, das den Besitzern von Baudenkmälern eine Unterstützung über 5.000 Euro für eine energie-effiziente Sanierung zusichert, beispielsweise für eine Wärmedämmung oder isolierte Fenster.

(Foto flickr: Lars Gebauer)

Aus dem Denkmalschutzgesetz

26. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Alle Denkmalschutzrichtlinien sind auch international vergleichbar und orientieren sich an internationalen Übereinkünften, in Europa zum Beispiel der Charta von Venedig, der internationalen Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles aus dem Jahr 1964. Doch was genau sagen die Paragraphen aus dem Denkmalschutz aus?

Zuerst einmal ist die Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in allen Ländern gleich: Die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Kulturgeschichte und Entwicklung werden durch die Maßnahmen dieses Gesetzes geschützt und erhalten. Ziel ist es, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Landschaftspflege und Raumordnung urbaner Landschaft integriert werden. Zur Durchführung dieser Aufgabe sollen die Eigentümer und Besitzer der Kulturdenkmäler zusammen mit den Gemeindeverbänden, der Gemeinde, dem Landesdenkmalamt sowie dem Land im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Leistungsfähigkeiten wirken.

Alle Kulturdenkmäler werden dazu in dem öffentlichen Verzeichnis, dem Denkmalbuch des Bundeslandes, festgehalten. Kulturdenkmäler werden durch das Denkmalamt (hier ein Beispiel aus dem Paragraphen des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen) wie folgt definiert: „Schutzwürdige Kulturdenkmäler im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.“

Darüber hinaus können auch besondere Straßen oder Plätze, einschließlich Vegetation oder Wasserflächen als sogenannte Gesamtanlage zu einem Kulturdenkmal dazugehören, wenn deren Erhaltung insgesamt aus geschichtlichen oder künstlerischen Gründen in öffentlichem Interesse ist. Ein Beispiel einer Gesamtanlage wäre ein Schloss, das von einem englischen Garten umgeben ist und über klassizistische Brunnenanlagen verfügt. In diesem Falle wird die Gesamtanlage in ihrem ursprünglichen Zustand in öffentlichem Interesse von einer Denkmalbehörde als erhaltenswert deklariert, die Einzelelemente müssen nicht unbedingt alle einzeln als Kulturdenkmal ausgezeichnet werden.

Denkmalschutz zum Erhalt von Baudenkmälern

25. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Der Denkmalschutz ist in Deutschland für die Erhaltung historischer Stadtzentren essentiell. Er regelt, welche historischen Gebäude den Status eines Baudenkmales erhalten und somit als erhaltenswertes städtebauliches Kulturgut gelten. Erhält ein Gebäude den ehrenwerten Status Baudenkmal ist es durch viele Vorteile ausgezeichnet und durch einige Paragrafen in seinem Fortbestehen geschützt. Die Erhaltung eines Kulturdenkmales ist Pflicht.

Die Landesdenkmalämter der 16 Länder, also der Ämter, die in jedem Bundesland den Denkmalschutz und die Statusvergabe regeln, haben alle ähnliche Richtlinien zur Vergabe und zum Erhalt von Kulturdenkmälern. Besonders wichtig ist für die Experten in den Landesdenkmalämtern die Einordnung der historischen Bauten in Epoche und Stil und die Einschätzung der Schäden, welche verpflichtend reguliert werden müssen. Alle Baumaßnahmen, die ein Bauherr, Besitzer oder Investor eines Baudenkmals nun zur Restauration und Sanierung vornehmen möchte, werden streng vom zuständigen Denkmalamt überwacht.

Jedes Bundesland hat sein eigenes „Gesetz zum Schutz und Pflege der Kulturdenkmale“, sie ähneln sich jedoch in ihren Gesetzen und Paragraphen. Die Landesdenkmalämter regeln die Durchführung von Förderprogrammen und entscheiden über die Vergabe von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege der Kulturdenkmäler. Sie sind es auch, die die Kulturdenkmäler in öffentliche Verzeichnisse eintragen, worauf sie den Zustand des jeweiligen Baudenkmals erheben und festhalten und eventuelle Wandmalereien und die spezifische Architekturoberfläche festhalten.

Die Paragraphen der Richtlinien der Denkmalschutzgesetze umfassen Regelungen zur Sanierung und der Energieeffizienz an einem Baudenkmal. Wer also an seinem Baudenkmal eine neue Wärmedämmung, eine Solarenergieanlage oder z.B. Isolierglas anbringen möchte, muss dies stets in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutz durchführen.

(Foto flickr: Lars Gebauer)

Ein Bild voller Harmonie

24. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Ob das prunkvolle Palais, die Stadtvilla oder das reetgedeckte Bauernhaus, alle haben ihren eigen Stil und bieten nach der Sanierung Wohnraum für die verschiedensten Bedürfnisse. Sie tragen dazu bei, die nur noch wenigen vorhandenen Bauplätze in unseren Innenstädten für spätere Projekte zu erhalten und trotzdem der Wohnungsnot Herr zu werden.

Die umfangreichen Sanierungsarbeiten bleiben nicht ohne Unterstützung seitens der Behörden. Nicht nur, dass die Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalanleger bei 100% über einen Zeitraum von 12 Jahren liegen, auch die Eigennutzer können in 10 Jahren auch 90% abschreiben. Zusätzlich werden noch 2,5% Sonder AfA für Altbau berechnet, sodass die Wiederinstandsetzungskosten einer denkmalgeschützten Immobilie zum größten Teil von der Abschreibung gedeckt werden. Übrig bleibt ein wunderschönes architektonisches Objekt, das den Menschen, die darin wohnen, ein besonderes Lebensgefühl vermittelt.

Also sollte dieser Artikel die Besitzer denkmalgeschützter Immobilien ermutigen, die Sanierung in Angriff zu nehmen. Der Gewinn, den sie dabei haben werden, lässt sich nicht nur in Geld errechnen, denn solche Juwelen der Architekturkunst haben wie alle anderen Kunstobjekte auch einen Liebhaberwert.

In allen Städten Deutschlands wird die Wiederinstandsetzung solcher Gebäude vorangetrieben und damit das Gesamtbild verändert. Berlin, Dresden, München oder Stuttgart, aber auch Baden-Baden und Augsburg sind nur ein paar Stationen auf der Reise in die Vergangenheit deutscher Baukunst.

Es liegt ausschließlich an unserem Willen und Interesse, ein neues Bild unserer Umgebung zu zeichnen, ein Bild, in dem Neues und Altes sich harmonisch zusammenfügen und uns ein besseres Lebensgefühl vermitteln.

Der eigene Park zum Wohnen

21. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Ein 1,5 Hektar großer Park mit vielen alten Bäumen und mittendrin ein altes Backsteingebäude, das imposant über die umgebende Natur thront. Ein ehemaliges Krankenhaus, Ende des neunzehnten Jahrhunderts gebaut. Hermann Blankenstein, ehemaliger Stadtrat und Architekt entwarf damals den Gebäudekomplex im Stil der Neorenaissance. Nicht nur die gut erhaltene Fassade besticht beim Anblick dieses Kunstjuwels, die Vorfahrtsallee, umsäumt von prächtigen Bäumen, die schmideisernen Tore, alle diese Details fügen sich zu einem Bild der Vollkommenheit zusammen.

Die Rede ist vom Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus in Berlin, einem Beispiel für gelungene Denkmalschutz-Sanierung. Wunderschöner Wohnraum ist entstanden, der Merkmale seiner Zeit liebevoll wiedergibt. Die Hohen Decken und Fenster, der erhaltenen Holzboden und die Natursteinbäder sind nur ein paar Beispiele für eine erfolgreiche Wiederinstandsetzung der vorhandenen Baustruktur. Denn wenn wir ehrlich sind, suchen wir so etwas bei einem Neubau vergebens.

Das Projekt in Berlin ist nur ein Beispiel vom immer größer werdenden Wunsch, solche Immobilien den Menschen wieder zur Verfügung zu stellen, auch in einer neuen Nutzungsform. Heutzutage herrscht eine weit verbreitete Wohnungsnot, welche man mit der Umfunktionierung und Sanierung denkmalgeschützter Immobilien wieder eindämmen könnte. Die staatliche Hilfe macht die Entscheidung zur Durchführung eines solchen Projektes viel leichter, zumal sie in verschiedenen Formen angeboten wird.

Wer schon immer mal ein Gefühl der Nähe zu seinen Vorfahren erleben wollte und die Gewerke, die früher zum Bau solcher Häuser angewandt wurden schätzt, wird sich in einem solchen Haus mit Sicherheit wohl fühlen.

Das Leben in einer alten Mühle

18. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Ob eine alte Mühle oder der stillgelegte Bahnhof, es muss nicht immer das Patrizierhaus im Stadtzentrum sein, sind denkmalgeschützte Objekte diejenigen, welche das Interesse von Bauträgern erwecken sollten. Nicht selten erweist sich so ein altes Fachwerkhaus als eine Schatztruhe an architektonischen Details, die man nur selten findet und die als Blickfang für Kunsthistoriker gelten.

Warum sollen wir denkmalgeschützte Häuser sanieren und wiederherstellen? Die Antwort ist denkbar einfach: weil sie ein Teil von uns sind, ein Teil unserer Geschichte und sie Zeugnis alter Handwerke sind, von welchen viele schon vergessen sind. Das Leben in einem denkmalgeschützten Haus bedeutet eine Annäherung an die Werte, die uns übermittelt wurden. Ohne Vergangenheit gibt es keine Zukunft und deswegen sollen wir unsere Kräfte dazu einsetzen, solche Juwelen, die uns vererbt wurden, die Strahlkraft wiederzugeben.

Denkmalschutzsanierung hat nicht nur eine philosophische Komponente, sondern auch eine ganz pragmatische. Die Besitzer solcher Häuser werden finanziell unterstützt und zwar in Form von Sonderabschreibungen aber auch in Form von direkten Fördermitteln wie zum Beispiel die 5.000 Euro, die man als Unterstützung für das Einsetzen von isolierten Fenstern bekommt, um die Wärmedämmung zu verbessern. Weiterhin überzeugt das Argument, dass die Hausbesitzer zur Instandhaltung ihrer Häuser verpflichtet sind und per Gesetz angehalten werden, die notwendigen Reparaturen vorzunehmen damit die denkmalgeschützten Gebäude nicht der Gefahr ausgesetzt sind, abgerissen werden zu müssen.

Egal ob Sie sich aus ideellen oder pragmatischen Gründen für die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses entscheiden, zum Schluss werden Sie mit Sicherheit um ihren Eigentum beneidet werden. Denn nichts kann den Wert eines nach modernsten Baurichtlinien und neuester Technik instand gesetzten Baudenkmales übertreffen. Solche Immobilien erreichen die Spitze beim Wiederverkauf aber auch bei der Vermietung.

Nicht nur in London oder Paris – auch in Hamburg oder Berlin

15. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Nicht nur Paris und London hat sie. Die Rede ist von diesen imposanten Häusern, welche breite, mit alten Kastanien gesäumte Boulevards verzieren und ein Bild von Eleganz und Exklusivität hinter sich lassen. Nein, auch hier bei uns, in Berlin oder Hamburg, in Dresden oder München erfreuen diese Kunstwerke die Augen von Touristen und auch Einheimischen zugleich.

Viele dieser Gebäude, an denen der Zahn der Zeit heftig genagt hat, brauchen Hilfe, um wieder im Glanze vergangener Zeiten zu erstrahlen. Eine Grundsanierung ist genauso notwendig wie die Wiederherstellung kleiner aber wichtiger Details. Mit der Übernahme einer so wichtigen Aufgabe gehen Bauherren einen langen aber erfolgreichen Weg, der am Ende mit dem Erhalt einer wertvollen Immobilie gekrönt wird. Jeder Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie kann, nicht zuletzt mit der Hilfe des Staates, ein solches Projekt in Angriff nehmen.

Warum solche Häuser nach der Wiederinstandsetzung so gesucht und beliebt sind, liegt eigentlich auf der Hand: die meist sehr exponierte Lage, meist sehr zentral, die moderne Technik gepaart mit alten Details wie Stuck und Bleiverglasung und nicht zuletzt eine große Liebe zur Geschichte, denn wer in solchen Häuser lebt, lebt mit der Geschichte.

Es ist wichtig, ein Stück Kultur und Kunst zu bewahren, das wir weiter an unsere Nachfahren vererben. Mit Sonderabschreibungen und Fördermitteln steht uns der Staat zur Seite und hilft uns, diese Aufgabe mit Erfolg zu Ende zu führen.

(Foto flickr: oliver.hoerold)

Geschichte und moderner Wohnkomfort

8. Januar 2013 bm_admin Keine Kommentare

Es gibt nichts schöneres als in einem Haus mit Geschichte und in modernem Wohnkomfort zu wohnen, das Leben in Altbauten liegt im Trend.

Doch noch sind die meisten zögerlich, wenn es darum geht, ein altes Haus, möglicherweise sogar eines mit Denkmalstatus, zu kaufen. Doch was sind die hindernden Faktoren und wie lassen sie sich vermeiden? Die Kostenfrage liegt bei den Unsicherheiten an erster Stelle. Auf den ersten Blick scheint der Kauf eines alten Hauses günstig, die Ankaufpreise sind gering und erschwinglich, die Kreditlage übersichtlich. Doch vor den versteckten Kosten scheuen sich die meisten; die Renovationsarbeiten, Materialkosten, Handwerkerkosten – und bei einem Baudenkmal kommen dazu noch die Auflagen, unter denen das Gebäude saniert werden muss und die Restaurationsexperten, die dafür engagiert werden müssen. Doch viele wissen nicht, dass es dafür ein staatliches Finanzierungs- und Unterstützungssystem gibt. Denn wenn ein Gebäude offiziell vom Denkmalamt des Bundeslandes den Status Baudenkmale rhält, wird es staatlich gefördert und der Besitzer erhält wichtige Steuervorteile. Um aus einem Denkmalobjekt als Kapitalanlage nutzen zu können, hilft die Beachtung einiger Tipps.

Da die Erhaltung der Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, das oberste Ziel ist, helfen die Denkmalämter auch bei der Beratung über die Sanierung un die Baumaßnahmen, damit alles Einklang mit den Gesetzen stattfindet und das Gebäude originalgetreu wiederhergestellt werden kann. Für Malereien oder Stuckarbeiten sind professionelle Restauratoren einzusetzen, die von den Denkmalämtern vorgeschlagen werden können oder aber von professionellen Unternehmen, die über ein Team aus Beratern die spezialisiert auf Denkmalimmobilien sind, verfügen. Sie helfen bei der der Auswahl der Immobilie, der Kosteneinschätzung und der Expertenauswahl. So kann man bestens von den zahlreichen staatlichen Subventionen für die Sanierung profitieren, wie zum Beispiel dem Subventions-Programm von 5.000 Euro für die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden in diesem Jahr.