Steuervorteile bei denkmalgeschützten Immobilien
Denkmalimmobilien bieten deutschen Anlegern eine der letzten Möglichkeiten, um ihre Steuerlast nachhaltig zu reduzieren. Der Staat und die Länder wollen historische Gebäude saniert wissen – und belohnen damit die Käufer altehrwürdiger Immobilien mit umfassenden Steuervorteilen.
Modernisierungskosten abschreiben
Die Kosten beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie setzen sich aus dem Preis für die Bausubstanz als solche sowie aus den Kosten zusammen, die für die Sanierung und Modernisierung der Immobilie anfallen. Letztere umfassen meist 50-70 Prozent oder mehr des Kaufpreises und können über viele Jahre hinweg steuerlich abgeschrieben werden. So gilt für Kapitalanleger, die vermieten, dass die Sanierungskosten über zwölf Jahre hinweg zu 100 Prozent steuerlich abgeschrieben werden können, Eigennutzer schreiben die Kosten über zehn Jahre hinweg zu 90 Prozent ab.
Altbausubstanz abschreiben
Neben den Modernisierungskosten können auch die Kosten für die Altbausubtanz steuerlich abgeschrieben werden. Je nach Baujahr gelten hier unterschiedliche Bestimmungen: Denkmalimmobilien, die noch vor dem 1. Januar 1925 gebaut wurden, können linear über 40 Jahre hinweg abgeschrieben werden (und damit mit 2,5 Prozent jährlich). Bei jüngeren Immobilien gilt die Möglichkeit zur Abschreibung über 50 Jahre zu jeweils 2 Prozent jährlich.
Finanzierungskosten geltend machen
Wir die Denkmalimmobilie vermietet, so lassen sich die Zinsen des Darlehens, das zum Kauf der Immobilie in Anspruch genommen wurde, ebenfalls steuerlich geltend machen – und das in voller Höhe.
Wird die Immobilie verkauft, so ist der daraus resultierende Gewinn nach dem Ablauf von zehn Jahren steuerfrei. Denkmalimmobilien, die selbst genutzt werden, sind bei einem Verkauf grundsätzlich steuerfrei.