Wichtig:
Werbungskosten verringern Ihre Steuerschuld
Was sind Werbungskosten?
Die Werbungskosten:
vermindern das zu versteuernde Einkommen
Der Begriff der Werbungskosten ist bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung von Bedeutung. Nach § 9 Abs. 1 (1) des Einkom-
menssteuergesetzes sind Werbungskosten als Aufwendungen definiert, die das persönliche Einkommen absichern oder erhalten. Zu den Werbungskosten zählen Fahrtkosten zum Ar-
beitsplatz, Kosten für Arbeitsmittel und alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der täg-
lichen Arbeit entstehen.
Werbungskosten werden als Pauschbetrag abgezogen
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bei seiner Steuererklärung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag anzusetzen. Das ist ein pauschaler Be-
trag für die Werbungskosten, der nicht nachgewiesen werden muss. Werbungskosten, die über den Pauschbetrag hinausgehen, sollten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Alle Wer-
bungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die zu zahlende Einkommenssteuer. Hat ein Arbeitnehmer zu viel an Steuer gezahlt, erhält er einen Teil der überzahlten Steuer im Rah-
men der Einkommenssteuererklärung zurück.
Nicht nur Werbungskosten mindern die Steuerlast
Neben den Werbungskosten gibt es weitere Ausgaben, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden dürfen und die sich steuer-
senkend auswirken. Dazu gehören auch die Sonderausgaben und die Außergewöhnlichen Belastungen. Ein gravierender Steuereffekt geht auch von einer Kapitalanlage aus. Entsteht aus einer Vermie-
tung ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung, mindert dieser das zu versteuernde Einkommen und die Steuerzahlung in der Re-
gel deutlich.
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