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Wer bestimmt ein Denkmal

Wer bestimmt, welches Gebäude ein Denkmal ist

Festlegung von Immobilien als Baudenkmal

Der Denkmalschutz in der Bundesrepublik Deutschland obliegt den einzelnen Bundesländern. Es gibt also insgesamt 16 verschiedene Denkmalschutzgesetze, in denen festgelegt wird, welche objektiven Voraussetzungen eine Immobilie für die Benennung als Baudenkmal erfüllen muß. Nur wenn eine Immobilie diese Voraus-
setzungen erfüllt, können die steuerli-
chen Begünstigungen von Erwerbern vollständig genutzt werden. Es gibt zwei verschiedene Systeme, mit denen Baudenkmäler in Deutschland er-
nannt werden.

Nachrichtliches System

In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Gesetze, die den Denkmalstatus einer Immobilie regeln. Im sogenannten nachrichtlichen System werden direkt im Geset-
zestext Merkmale genannt, die erfüllt werden müssen. Sind diese erfüllt, wird das Gebäude in eine Denkmalliste aufgenommen und der Ei-
gentümer des Gebäudes wird lediglich benach-
richtigt, weitere Schritte sind nicht erforderlich. Die jeweiligen Denkmallisten sind allerdings nicht rechtsverbindlich.

Konstitutives System

Auch in diesem System gibt es Denkmallisten, diese sind aber rechtsverbindlich. Der Eigentümer einer Immobilie, die alle Voraus-
setzungen für die Aufnahme in die Denkmalliste erfüllt, muss einen Antrag auf Aufnahme stellen. Wenn der Antrag angenommen wird, erklärt die zuständige Denkmalsbehörde in einem Verwaltungsakt die Aufnahme. Erst danach gehört die Immobilie offiziell zu den denkmalgeschützten Gebäuden.

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Carsten  Diers

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