Was ist eine Kernsanierung?
Das Gebäude
wird in einen neuwertigen Zustand versetzt
Kernsanierung – beinahe komplette Erneuerung
Es gibt keine einheitliche Definition für eine Kernsanierung, aber in der Regel werden Gebäude als kernsaniert betrachtet, wenn ein Gebäude durch diverse bauliche Sanierungs- maßnahmen wieder in einen neuwertigen Zustand versetzt wird. Dabei wird das Gebäude keineswegs bis auf die Außenmauern rückgebaut, es werden ledig-
lich alle Elemente, die nicht zu den tragenden Strukturen gehören, entfernt.
Was gehört zu einer Kernsanierung?
Bei einer Kernsanierung werden in der Regel alle Elektroinstallati-
onen sowie sämtliche W
asserleitungen ausge-
tauscht. Darüber hinaus wird bei einer Kernsa-
nierung in den meisten Fällen auch das kom-
plette Dach neu eingedeckt, seltener wird auch der Dachstuhl entfernt auch neu aufgebaut. Die bestehenden Räume innerhalb des Gebäudes bleiben aber bestehen. Werden alle Elemente bis auf die Außenmauern entfernt, spricht man von einer Entker-
nung.
Sanierungen bei denkmalgeschützten Immobilien
Bei sanierungsbedürftigen Baudenkmälern ist in der Regel eine Kernsanierung erforderlich, die unter bestimmten Voraussetzungen geschehen muss. Das zuständige Amt für Denkmalschutz muss sich mit dem Bauträger abstimmen und überwacht die gesamten Arbei-
ten während der Sanierung. Das sichert zum einen die korrekte Wiederherstellung des Gebäudes und zum anderen die tatsächliche steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten.
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