Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

Vorteile des EStG

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

Die Vorteile des EStG (Einkommenssteuergesetz)

Was ist im EStG geregelt?

Das EStG umfasst tausende von Paragraphen. Nur wenige davon betreffen die Regelungen bei Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien. Dabei ist es völlig unwichtig, ob diese in Baden-Würt-
temberg, Hamburg und anderen Orten stehen, darauf nimmt das EStG keinen Bezug. Leider kommen ständig Neuerungen hinzu. Um hierbei auf dem Laufenden zu bleiben und die Vorteile des EStG nutzen zu können, muss man sich immer wieder darum bemühen, die aktuellsten Novellen zu lesen und vor allem zu verstehen. Ge-
nau das tun unsere kompetenten externen Steuerberater für Sie. Was so manchen Laien erschreckt, ist ihr tägliches Geschäft. Sie betreiben ihr Geschäft mit Leidenschaft für Recht, Gesetze und Zah-
len und informieren unsere Immobilienexperten, sobald es Änder-
ungen gibt, die für den Erwerb denkmalgeschützter Immobilien wichtig sind. Selbstverständlich ist auch unser Team bei allen Fra-
gen rund um die Vorteile des EStG sattelfest. Vertrauen Sie beim Erwerb Ihrer Immobilie auf unsere jahrelange Erfahrung und Kennt-
nisse des Marktes für Denkmalimmobilien. Unsere Fachleute haben für Sie auf unserem Internetportal eine Übersicht erstellt, welche Vorteile des EStG beim Erwerb von Denkmalobjekten für Sie in Frage kommen. Weiterhin finden Sie Auszüge aus den Gesetzes-
texten, Tabellen und die Möglichkeit, Ihren persönlichen Steuer-
vorteil zu berechnen. Treten Sie ein in unsere Welt der denkmal-
geschützen Immobilien und der Vorteile des EStG.

Die entscheidenden Paragraphen und Vorteile des EStG

Für Denkmalimmobilien gelten die §§ 7i, 10f und 11b des EStG. Da-
mit sind Sie in der Lage, in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % und weitere 4 Jahre lang jeweils 7 % Ihrer Kosten, die Sie für die Sa-
nierung dieser Immobilie aufgewandt haben, abzusetzen. Bei ei-
gener Nutzung sind es 10 Jahre lang jeweils 9 %. Weiterhin kön-
nen Sie nach § 7 des EStG die lineare Gebäudeabschreibung (AfA) nutzen. Diese beträgt - ausschließlich auf den Altbauanteil bezogen - abhängig vom Baujahr bis zu 2,5 % pro Jahr. Diese Abschreibung bezieht sich auf die buchhalterische Wertminderung durch Abnutz-
ung Ihrer Immobilie, die durch das Bewohnen oder Betreiben eines Geschäfts in Ihrer Immobilie entsteht. Behalten Sie Ihre denkmal-
geschützte Immobilie bei einer Vermietung mindestens 10 Jahre lang, so ist der Gewinn nach heutiger Gesetzgebung (ebenfalls im EStG nach § 23 geregelt) steuerfrei. Die Aussicht auf eine positive Entwicklung hängt natürlich ganz entscheidend von der Lage und dem Standort Ihrer Immobilie ab.

Die Ausnutzung der Vorteile des EStG

Durch unsere Kooperation mit Steuerberatern ist es für uns selbst-
verständlich, dass wir uns auch um die Realisierung Ihrer Steuer-
vorteile durch das EStG kümmern. Und zwar Rückwirkend, heute und gerne auch für die Zukunft. Unsere Berater erstellen Ihre Steuererklärung, tragen die komplizierten Daten für die Steuer-
erstattungen nach §§ 7i und 10f des EStG in die Mantelbögen ein und erstellen die Anträge für Freibeträge, die dazu führen, dass Sie monatlich Ihren Steuervorteil im Voraus bekommen. Gerne erstellen wir Ihnen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Ihren persönlichen Daten. Anhand eines solchen Rechenbeispiels erkennen Sie Ihre Vorteile durch das EStG sofort.


Betreff: Vorteile des EStG

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Unsere Kundenreferenzen

Ariane Heinz

Unkomplizierte Abwicklung
Selten kommt es vor, dass ein Kostenvoranschlag dem tatsächlichen in Rechnung gestellten Aufwand entspricht. Übertragen auf Ihre Beratung ... weiterlesen