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Steuern sparen

mit Denkmalimmobilien

Vorteile des EStG

Ihre mögliche Steuerersparnis: Eine Beispielrechnung *

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 040 53 29 91 94

Jahreseinkommen:
100.000 €
Kaufpreis der Denkmalimmobilie:
264.220 €
Steuerliche Rückerstattung in 12 Jahren:
95.479 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:
168.471 €
Rendite nach Steuern
6,92 %

*  Annahmen der Beispielsberechnung: zu versteuerndes Einkommen 100.000€, ledig, 9% Kirchensteuer, Berechnungszeitraum der Abschreibung 12 Jahre. Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite unseres Steuerrechners.

Die Vorteile des EStG (Einkommenssteuergesetz)

Was ist im EStG geregelt?

Das EStG umfasst tausende von Paragraphen. Nur wenige davon betreffen die Regelungen bei Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien. Dabei ist es völlig unwichtig, ob diese in Baden-Württemberg, Hamburg und anderen Orten stehen, darauf nimmt das EStG keinen Bezug. Leider kommen ständig Neuerungen hinzu. Um hierbei auf dem Laufenden zu bleiben und die Vorteile des EStG nutzen zu können, muss man sich immer wieder darum bemühen, die aktuellsten Novellen zu lesen und vor allem zu verstehen. Genau das tun unsere kompetenten externen Steuerberater für Sie. Was so manchen Laien erschreckt, ist ihr tägliches Geschäft. Sie betreiben ihr Geschäft mit Leidenschaft für Recht, Gesetze und Zahlen und informieren unsere Immobilienexperten, sobald es Änderungen gibt, die für den Erwerb denkmalgeschützter Immobilien wichtig sind. Selbstverständlich ist auch unser Team bei allen Fragen rund um die Vorteile des EStG sattelfest. Vertrauen Sie beim Erwerb Ihrer Immobilie auf unsere jahrelange Erfahrung und Kenntnisse des Marktes für Denkmalimmobilien. Unsere Fachleute haben für Sie auf unserem Internetportal eine Übersicht erstellt, welche Vorteile des EStG beim Erwerb von Denkmalobjekten für Sie in Frage kommen. Weiterhin finden Sie Auszüge aus den Gesetzestexten, Tabellen und die Möglichkeit, Ihren persönlichen Steuervorteil zu berechnen. Treten Sie ein in unsere Welt der denkmalgeschützen Immobilien und der Vorteile des EStG.

Die entscheidenden Paragraphen und Vorteile des EStG

Für Denkmalimmobilien gelten die §§ 7i, 10f und 11b des EStG. Damit sind Sie in der Lage, in den ersten 8 Jahren jeweils 9 % und weitere 4 Jahre lang jeweils 7 % Ihrer Kosten, die Sie für die Sanierung dieser Immobilie aufgewandt haben, abzusetzen. Bei eigener Nutzung sind es 10 Jahre lang jeweils 9 %. Weiterhin können Sie nach § 7 des EStG die lineare Gebäudeabschreibung (AfA) nutzen. Diese beträgt – ausschließlich auf den Altbauanteil bezogen – abhängig vom Baujahr bis zu 2,5 % pro Jahr. Diese Abschreibung bezieht sich auf die buchhalterische Wertminderung durch Abnutzung Ihrer Immobilie, die durch das Bewohnen oder Betreiben eines Geschäfts in Ihrer Immobilie entsteht. Behalten Sie Ihre denkmalgeschützte Immobilie bei einer Vermietung mindestens 10 Jahre lang, so ist der Gewinn nach heutiger Gesetzgebung (ebenfalls im EStG nach § 23 geregelt) steuerfrei. Die Aussicht auf eine positive Entwicklung hängt natürlich ganz entscheidend von der Lage und dem Standort Ihrer Immobilie ab.

Die Ausnutzung der Vorteile des EStG

Durch unsere Kooperation mit Steuerberatern ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns auch um die Realisierung Ihrer Steuervorteile durch das EStG kümmern. Und zwar Rückwirkend, heute und gerne auch für die Zukunft. Unsere Berater erstellen Ihre Steuererklärung, tragen die komplizierten Daten für die Steuererstattungen nach §§ 7i und 10f des EStG in die Mantelbögen ein und erstellen die Anträge für Freibeträge, die dazu führen, dass Sie monatlich Ihren Steuervorteil im Voraus bekommen. Gerne erstellen wir Ihnen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Ihren persönlichen Daten. Anhand eines solchen Rechenbeispiels erkennen Sie Ihre Vorteile durch das EStG sofort.

Betreff: Vorteile des EStG

Highlights
JA,

ich interessiere mich für die Vorteile denkmalgeschützter Immobilien

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