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Steuerrecht -
Verluste aus Vermietung und Verpachtung

Vermietung und Verpachtung

Was sind Verluste aus Vermietung und Verpachtung?

Kauft man eine Immobilie zur Vermietung, gelten die Mieteinkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Sie sind im Rahmen der Steuererklärung anzu-
setzen und werden steuerlich berücksichtigt. Allerdings stehen den Einkünften auch Ausga-
ben gegenüber. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, entsteht ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung.

Ausgaben sind steuerlich abzusetzen

Zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer vermieteten Immo-
bilie anfallen, gehört die Darlehensrate. Sie ist zu zahlen, wenn ei-
ne Immobilie finanziert wird. Auch die Abschreibungen und alle wei-
teren Kosten, die nicht auf den Mieter umzulegen sind, darf der Ei-
gentümer bei seiner Steuererklärung ansetzen.

Verluste senken die Steuerbelastung

Erzielt man mit einer vermieteten Immobilie einen Verlust aus Ver-
mietung und Verpachtung, werden diese nicht nur im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht. Sie reduzieren außer-
dem das zu versteuernde Einkommen und wirken unmittelbar auf die zu zahlende Steuer. Üblicherweise erhält man so im Rahmen der Steuererklärung die zu viel gezahlte Steuer zurück. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Wege der Durchführung: Zum einen kann ein Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, der die monatliche Steuer-
belastung senkt. Zum anderen kann die gezahlte Steuer auch erst zum Jahresende angesetzt werden, um dann in einer gesamten Summe erstattet zu werden.

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