Steuersparmöglichkeiten mit AfA
Nutzen Sie die Denkmal-AfA zu Ihrem Vorteil
Steuersparmöglichkeiten durch Nutzung der Denkmal-AfA
Durch die Nutzung der Denkmal-AfA (Abschreibung, Absetzung für Abnutzung) erzielen Sie interessante Steuersparmöglichkeiten nach §§ 7h, § 7i oder § 10f des EStG (Einkommenssteuergesetz).
Für welche Gebäude kommt eine Förderung nach § 7i EStG (Er-
höhte Absetzungen bei Baudenkmälern), § 7h EStG (erhöhte Ab-
setzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebau-
lichen Entwicklungsbereichen) bzw. nach § 10f EStG (Eigennut-
zer) in Betracht?
Das Gebäude muss nach den jeweiligen landesrechtlichen Vor-
schriften ein Baudenkmal oder Teil einer Gebäudegruppe oder Ge-
samtanlage sein, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vor-
schriften als Einheit geschützt ist (§ 7i EStG) oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungs-
bereich liegen (§ 7h EStG). Das Gebäude muss bereits vor Beginn der Baumaßnahme als Baudenkmal oder Ensemble anerkannt sein und den öffentlich-rechtlichen Bedingungen des Denkmalschutzes unterliegen.
Wie funktioniert die Denkmal-AfA?
Der Gesetzgeber gewährt Ihnen, egal ob Sie eine denkmalge-
schützte Immobilie als Kapitalanlage (also zur Vermietung) oder
zur Eigennutzung erwerben, interessante steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungen. Man spricht hier von der so genannten Denkmalabschreibung oder auch Denkmal-AfA. Die Höhe der Wer-
bungskosten wird in erster Linie durch die Höhe des Sanierungs-
anteils am Kaufpreis Ihrer Immobilie bestimmt. Dieser kann bis zu 80 % des Kaufpreises ausmachen.
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biet.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Betreff: Denkmal-AfA