Berlin
Ihre mögliche Steuerersparnis: 192.291 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 569.160 €
Sanierungsanteil: 65,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Baden-Baden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 232.572 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 649.120 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Leipzig
Ihre mögliche Steuerersparnis: 40.593 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 101.678 €
Sanierungsanteil: 80,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Wiesbaden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 461.610 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 2.475.450 €
Sanierungsanteil: 40,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Nürnberg
Ihre mögliche Steuerersparnis: 208.166 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 581.018 €
Sanierungsanteil: 70,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%
Dresden
Ihre mögliche Steuerersparnis: 254.735 € *
Kalkulationsgrundlage:
Investitionssumme: 644.800 €
Sanierungsanteil: 79,00 %
Käufer: ledig
Z.v. Einkommen: 100.000 €
Kirche: ja / 9%

Steuersparmöglichkeiten mit AfA

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an! 030 53 06 04 52 

Beispielberechnung der Steuerersparnis einer Wohnung
Zu versteuerndes Einkommen 80.000,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie 321.924,00 €
Kaufpreis Denkmalimmobilie 206.035,00 €
Rückerstattung mit Immobilie in 12 Jahren 77.790,00 €

Effektiv gezahlter Kaufpreis 128.245,00 €

>> Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Steuervorteil

 

Nutzen Sie die Denkmal-AfA zu Ihrem Vorteil

Steuersparmöglichkeiten durch Nutzung der Denkmal-AfA

Durch die Nutzung der Denkmal-AfA (Abschreibung, Absetzung für Abnutzung) erzielen Sie interessante Steuersparmöglichkeiten nach §§ 7h, § 7i oder § 10f des EStG (Einkommenssteuergesetz).


Für welche Gebäude kommt eine Förderung nach § 7i EStG (Er-
höhte Absetzungen bei Baudenkmälern), § 7h EStG (erhöhte Ab-
setzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebau-
lichen Entwicklungsbereichen) bzw. nach § 10f EStG (Eigennut-
zer) in Betracht?


Das Gebäude muss nach den jeweiligen landesrechtlichen Vor-
schriften ein Baudenkmal oder Teil einer Gebäudegruppe oder Ge-
samtanlage sein, die nach den jeweiligen landesrechtlichen Vor-
schriften als Einheit geschützt ist (§ 7i EStG) oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungs-
bereich liegen (§ 7h EStG). Das Gebäude muss bereits vor Beginn der Baumaßnahme als Baudenkmal oder Ensemble anerkannt sein und den öffentlich-rechtlichen Bedingungen des Denkmalschutzes unterliegen.

Wie funktioniert die Denkmal-AfA?

Der Gesetzgeber gewährt Ihnen, egal ob Sie eine denkmalge-
schützte Immobilie als Kapitalanlage (also zur Vermietung) oder
zur Eigennutzung erwerben, interessante steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungen. Man spricht hier von der so genannten Denkmalabschreibung oder auch Denkmal-AfA. Die Höhe der Wer-
bungskosten wird in erster Linie durch die Höhe des Sanierungs-
anteils am Kaufpreis Ihrer Immobilie bestimmt. Dieser kann bis zu 80 % des Kaufpreises ausmachen.

Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema haben möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Unser Portal www.investition-baudenkmal.de stellt Ihnen nützliche Informationen zum Thema Denkmal-AfA zur Verfügung und  präsentiert Ihnen ein interessan-
tes Angebot denkmalgeschützter Immobilien im ganzen Bundesge-
biet.


Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.


Betreff: Denkmal-AfA

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Unsere Kundenreferenzen

Kay  Pingel

Individuelle Konzepte
Für mich hat sich Ihr Anruf vor 10 Jahren wirklich gelohnt! Die erste Wohnung, die ich seinerzeit über Sie gekauft habe, geht nun in die zweite ... weiterlesen