Wohnungsabnahme
Die Abnahme Ihrer Wohnung
Die Wohnungsabnahme beim Eigentums- oder Mieterübergang
Bevor ein Haus oder eine Wohnung den Eigentümer oder den Mieter wechseln, wir
d eine sogenannte Woh-nungsabnahme durchgeführt. Der Zweck einer Wohnungsabnahme ist es, dass der (neue) Eigentümer sich über den Zustand der Immo-
bilie/ Wohnung informieren kann und eventuell vorhandene Mängel feststellt. Generell ist der Übergebende der Wohnung/des Hauses, sei es der vorherige Mieter oder auch der bisherige Eigentümer dazu verpflichtet, das Objekt in einem ord-
nungsgemäßen Zustand zu übergeben.
Im Zuge der Wohnungsabnahme ein Übergabeprotokoll fertigen
Die zwei wichtigsten Bestandteile einer Wohnungsabnahme sind die Schlüsselübergabe und das Anfertigen eines Übergabeprotokoll. Auf dem Übergabeprotokoll werden bestehende Mängel festgehal-ten, falls solche vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, wird im Pro-
tokoll vermerkt, dass die Wohnung in einwandfreiem Zustand über-
geben wurde.Verbleiben Einrichtungsgegenstände in der Wohnung, werden diese ebenfalls aufgeführt. Zu unterschreiben ist das Über-
gabeprotokoll bei einer Mietwohnung vom bisherigen Mieter und vom Eigentümer bzw. beim Immobilienkauf vom alten und neuen Eigentümer.
Nachbesserung bei Mängeln
Sollten während der Wohnungsübergabe Mängel festgestellt wer-den, sind der bisherige Mieter bzw. der bisherige Eigentümer dazu verpflichtet,
diese zu beseitigen. Die rechtliche Wohnungsübergabe wird in diesem Fall ver-schoben, bis die Wohnung/das Haus sich in ei-
nem einwandfreien Zustand befinden, mit dem auch der (neue) Eigentümer einverstanden ist. Bei strittigen Sachverhalten ist es hilfreich, wenn mindestens ein Zeuge der Wohnungsübergabe beiwohnt.
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