Notargebühren
Wann fallen Notargebühren an?
Trotz Formvorschriften: Der Notar ist gebührenpflichtig
Ein Grundstückskauf unterliegt diversen Formvorschriften. Er muss schriftlich von einem Notar protokolliert werden, er muss in Anwe-senheit der Beteiligten verlesen und unterschrieben werden, und der Eigentumsübergang muss im Grundbuch dokumentiert werden. Zwar schreibt der Gesetzgeber diese Form vor, doch die Kosten hat der Käufer der Immobilie zu tragen. Für ihn fallen Notargebühren in Höhe von 1,5 Prozent des Kaufpreises an.
Bundesweit einheitlich geregelt: Die Notargebühren
Die Notargebühren gehören wie die Grunderwerbssteuer zu den Nebenkosten des G
rundstückskaufs. Sie sind in ganz Deutschland einheitlich festgelegt und sind deshalb bei jedem Notar identisch. Ein Verhandlungspotenzial be-steht für den befassten Notar kaum, doch gleichzeitig muss man die Auswahl des Notars damit auch nicht auf der Basis der Kosten treffen.
Gerne zahlbar aus Eigenkapital: Die Notargebühren
Die Notargebühren sollten aus eigenen Mitteln gezahlt werden. Je-de Bank wird bei der Prüfung der Finanzierbarkeit darauf abstellen, dass das Eigenkapital ausreicht, um die Kaufnebenkosten aus vor-
handenen Eigenmitteln zu übernehmen. Bei einer Kapitalanlage al-
lerdings kann es durchaus sinnvoll sein, auch die Kaufnebenkosten zu finanzieren. In diesem Fall können die Grunderwerbssteuer und die Notar- und Gerichtsgebühren bei den Einkünften aus Vermie-
tung und Verpachtung steuerlich geltend gemacht werden. Sie re-
duzieren dann das zu versteuernde Einkommen.
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