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Nebenkosten Immobilie

Umlagefähige Nebenkosten bei der Vermietung

Sorgfältig zu trennen:
Umlagefähige und nicht-umlagefähige Kosten

Jede Wohnung verursacht eine Reihe von zusätzlichen Nebenkos-
ten: Von Versicherungen über die Müllabfuhr und die Straßenreinigung bis hin zu Hausstrom und Winter-
dienst können unterschiedliche Nebenkosten anfal-
len, die zu zahlen sind. Dabei unterscheidet man um-
lagefähige und nichtumlagefähige Kosten. Während die umlagefähigen Nebenkosten an den Mieter belas-
tet werden, verbleiben die nichtumlagefähigen Kos-
ten beim Vermieter.

Umlagefähige Kosten trägt der Mieter

Alle umlagefähigen Nebenkosten werden an den Mieter weiterbe-
lastet. Dazu zählen neben Versicherungen, Müllabfuhr, Straßenrei-
nigung, Hausmeistertätigkeiten und Hausreinigung auch Haus-
strom, Spielplätze, Betriebskosten und Winterdienst. Die umlagefä-
higen Nebenkosten werden im Rahmen einer jährlichen Nebenkos-
tenabrechnung mit den Vorauszahlungen des Mieters verrechnet. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung des Mieters oder ein Gutha-
ben. Ist eine Hausverwaltung mit allen organisatorischen Aufgaben rund um die Immobilie betraut, wird sie die Nebenkostenabrech-
nung üblicherweise durchführen.

Umlagefähige Kosten sind nicht steuerwirksam

Alle Kosten, die der Vermieter selbst zu tragen hat – so zum Bei-
spiel Darlehenszinsen, Abschreibungen und Rechtsanwaltskosten – kann er im Rahmen seiner Steuererklärung ansetzen und den Miet-
einnahmen gegenüberstellen. Anders sieht es bei den umlagefä-
higen Kosten aus. Sie werden an den Mieter weiterbelastet und sind deshalb nicht steuermindernd geltend zu machen. Aus der Steuerwirksamkeit ergibt sich auch die Notwendigkeit, umlagefähi-
ge und nicht-umlagefähige Nebenkosten zu trennen.

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