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Umlagefähige Nebenkosten 

Umlagefähige Nebenkosten bei der Vermietung

Nebenkosten, welche vom Mieter getragen werden

Die Nebenkosten steigen Jahr für Jahr. Die Behandlung der soge-
nannten Zweiten Miete gewinnt daher immer mehr an Bedeutung und erzeugt oft Konfliktpotential zwischen Mieter und Vermieter. Welche Nebenkosten dürfen an den Mieter weitergegeben werden?

Was umlagefähig ist, ist in § 2 der Betriebskostenverordnung (Bet-
rKV) geregelt. Insgesamt werden 17 umlagefähige Kostenarten auf-
geführt. Zur Sicherheit für Vermieter und Verwalter sollten möglichst alle Betriebskostenarten, die umgelegt werden, im Mietvertrag aus-
drücklich gem. § 556 Abs. 2 BGB aufgeführt werden.

Heizkosten

Brennstoffverbrauch, Kosten für Überwachung, Pflege und Bedie-
nung sowie Prüfung der Betriebssicherheit der Zentralheizungsanlage und Kosten der Mes-
sungen nach dem Bundesimmissionsschutzge-
setz. Kosten der Warmwasserversorgung ein-
schließlich der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören auch die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebs-
bereitschaft und Betriebssicherheit und der da-
mit verbundenen Einstellung durch einen Fach-
mann. Weiterhin die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwas-
serversorgungsanlagen, jedoch keine Reparaturkosten.

Wasserverbrauch

Die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grund-
gebühren, aber auch Kosten für Wasserzähler. Weiterhin die Kosten der Berechnung und Auf-
teilung auf die einzelnen Mieter und die War-
tungskosten einer hauseigenen Wasserversor-
gungs- oder Aufbereitungsanlage. (Reparaturkosten sind allerdings Sache des Vermieters)

Abwasserkosten

Abwasserkosten, also die kommunalen Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, Klärwerksabgaben und Regenwasser-
gebühren.

Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung

Zu den Kosten der Straßenreinigung gehören Gebühren für die öf-
fentliche Straßenreinigung und Kosten entsprechender nichtöffent-
licher Maßnahmen. Unter Müllbeseitigungskosten fallen Kosten für die Müllabfuhr, Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnah-
men, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren und Müllschlu-
ckern sowie die Kosten der Berechnung und Aufteilung.

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