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Maklercourtage

Die Fälligkeit der Maklercourtage

Sie kann erforderlich sein: Die Maklercourtage

Eine Maklercourtage fällt an, wenn an der Vermittlung einer Immo-
bilie ein Makler beteiligt war. Für seine Vermittlungstätigkeit ver-
langt er eine Gebühr, die Maklercourtage. Sie ist vom Käufer der Immobilie zu tragen und fällt unter die Kaufnebenkosten. Damit hat der Käu-
fer drei verschiedene Kaufnebenkosten zu tra-
gen: die Grunderwerbssteuer, die Notar- und Grundbuchkosten und die Maklercourtage. Zusammen machen sie schnell rund zehn Prozent des Kaufpreises aus.

Die Maklercourtage sollte aus Eigenkapital gezahlt werden

Wie alle Kaufnebenkosten sehen es die Banken gerne, wenn die Maklercourtage aus vorhandenen Eigenmitteln gezahlt wird. In die-
sem Fall weist der Käufer nach, dass er eine solide Bonität hat und mindestens die Nebenkosten des Kaufs aus eigener Tasche zahlen kann. Bei einer Kapitalanlage besteht häufig die Möglichkeit, die Ne-
benkosten des Kaufs zu finanzieren, so auch die Maklercourtage. In diesem Fall spricht man von einer 110 Prozent-Finanzierung.

Eine Vollfinanzierung erhöht die Zinsen

Jeder Immobilienkäufer muss wissen, dass eine Vollfinanzierung oder eine Finanzierung über 100 Prozent den Zins in die Höhe treibt. In diesem Fall wird die Immobilie zu über 100 Prozent beliehen und muss in einem hohen Maß als Sicherheit für das Darlehen herhalten. Dafür verlangt die Bank im Gegenzug einen vergleichsweise hohen Zins.
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Carsten  Diers

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