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Kaufvertragsangebot

Notarielle Beurkundung eines Kaufangebots

Das Kaufvertragsangebot:
Der erste Schritt zum Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss entsteht mit der Unterschrift des Kaufver-
trages. Das Kaufvertragsangebot geht ihm vo-
raus und ist das Angebot, einen Kaufvertrag abzuschließen. Das Angebot kann mündlich ab-
gegeben werden, man kann aber auch einen Entwurf des Kaufvertrags mit den wichtigsten Details an den Käufer übergeben. Das Kaufvertragsangebot soll alle wesentlichen Informationen enthalten, die der Käufer benötigt, um sich verbindlich für das Angebot entscheiden zu können.

Ein Immobilienkauf
empfiehlt ein schriftliches Kaufvertragsangebot

Handelt es sich um ein Geschäft von der Tragweite eines Immobili-
enkaufs, ist es für beide Vertragspartner ratsam, das Kaufvertrags-
angebot schriftlich einzuholen und abzugeben. Damit haben beide Seiten eine gewisse Rechts-
sicherheit, dass sich grundlegende Details nicht mehr ändern. So kann das Kaufvertragsange-
bot schon die Rechte und Pflichten beider Ver-
tragspartner enthalten, ebenso können zusätzliche Vereinbarungen dokumentiert sein. Je mehr Details bereits geklärt sind, desto ein-
facher und schneller läuft die Verhandlung des endgültigen Kaufver-
trags.

Der Verkäufer ist Lieferant, der Käufer Empfänger

Üblicherweise wird das Kaufvertragsangebot vom Verkäufer an den Käufer übergeben. Alternativ lässt der beauftragte Notar beiden Vertragspartnern einen Entwurf des Kaufvertrags zukommen. Damit haben beide Parteien die Möglichkeit, sich frühzeitig mit den Kondi-
tionen zu beschäftigen um bei der Vertragsunterschrift nur noch die wichtigsten Details besprechen zu müssen.
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Kay  Pingel

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