Kaufvertrag (2)
Der Kaufpreiszahlungszeitpunkt
Die Basis bei Rechtsstreitigkeiten: Der Kaufvertrag
lerdings unterliegt der Immobilienkauf diversen formalen Anforderungen. So muss er schriftlich fixiert sein und notariell beurkundet werden. Üblicherweise wird der Kaufvertrag von einem Notar entworfen, den Vertragsparteien zur Abstimmung vorgelegt und während der Pro-
tokollierung verlesen und unterschrieben.
Unterliegt Formvorschriften: Der Immobilienkauf
Zunächst ist der Kaufvertrag für eine Immobilie ein Vertrag wie jeder andere. Er enthält Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie den vereinbarten Kaufpreis. Mögliche Lasten, die auf das Objekt eingetragen sind, müssen ebenso enthalten sein wie die Pflichten des Käufers, denen vor der Übertragung des Eigentums noch nachzukommen ist. Fallen Modernisierungs- oder Renovie-
rungsarbeiten an, die der Verkäufer durchzuführen hat, sind auch diese im Kaufvertrag dokumentiert. Immer aber muss ein wirksamer Kaufvertrag von einem Notar verlesen werden. Erst nach der Erläu-
terung des Vertrags wird er von beiden Parteien unterschrieben.
Grundlage für den Eigentumsübergang: Der Vertrag
Mit der Unterschrift des Vertrags durch beide Parteien stößt der No-tar den Übergang
des Eigentums an der Immo-bilie mit der Eintragung im Grundbuch an. Dazu initiiert er die Eintragung der Auflassungsvor-
merkung im Grundbuch, die den Eigentums-
übergang mit der Zahlung des Kaufpreises und der eigentlichen Auflassung abschließt.
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