Kaufpreiszahlung (2)
Mit welchen Raten müssen Sie rechnen?
Sie löst den Eigentumsübergang aus: Die Kaufpreiszahlung
Die Kaufpreiszahlung wird bei dem Erwerb einer Immobilie üblicher-weise vom Notar angefordert. Er setzt dem Käufer nach der Eintra-
gung der Auflassungsvormerkung im Grundb
uch eine Frist, bis wann der Kaufpreis gezahlt sein muss. In der Regel vergehen zwischen der Eintragung der Vormer-kung im Grundbuch und der Zahlung des Kauf-
preises nur wenige Tage. Entscheidet man sich für den Kauf einer Immobilie, sollte man also schon vor der Vertragsunterschrift genaue Vorstellungen haben, wie die Finanzierung aussehen wird.
Kein Notartermin ohne Finanzierung
Die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Forderung des Kaufpreises können nach der Protokollierung schnell anstehen. Deshalb ist es empfehlenswert, schon zum Zeitpunkt des Notar-termins eine Finanzierung schriftlich zugesichert zu haben. Beginnt man erst nach dem Notartermin damit, eine finanzierende Bank zu suchen, sollte diese Suche sehr schnell ablaufen, so dass ein sorg-
fältiger Angebotsvergleich nicht mehr möglich sein könnte.
Nicht nur der Kaufpreis ist zu zahlen
Neben dem eigentlichen Kaufpreis der Immobilie fallen weitere Kos-ten zur Za
hlung an. So ist nach der Kaufpreis-zahlung die Notar- und Grundbuchgebühr zu zahlen, die der Notar in Abhängigkeit von dem vereinbarten Kaufpreis fordert. Ebenso fällt da-
mit die Zahlung der Grunderwerbssteuer an das Finanzamt an, die bei jedem Immobilienkauf erforderlich ist.
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Für die Vermittlung der Wohnung und den damit verbundenen Steuerersparnissen danke ich Ihnen sehr herzlich. Ihre fundierte und geduldige Beratung ...
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