Hausverwaltung (2)
Die Hausverwaltung
Zuständig für Vertragliches: Die Hausverwaltung
In großen Mehrfamilienhäusern bietet es sich an, die Verwaltung des Objekts in die erfahrenen Hände eines kompetenten Haus- verwalters zu legen. Er ist zuständig für alle Verwaltungsaufgaben und kümmert sich um vertragliche Mietangelegenheiten ebenso wie um Instandhaltungstätigkeiten und die Organisation der regelmäßi-gen Wohnungseigentümerversammlung. Damit ist die Hausverwal-
tung der erste Ansprechpartner für die Mieter und eine große Ent-
lastung für die Eigentümer.
Viele Eigentümer sind nur Kapitalanleger
Gerade eine denkmalgeschützte Immobilie wird von den Eigentü-mern oft nicht selbst bewohnt, sondern als Kapitalanlage zur Ver-
mietung verwendet. Dann ist es regelmäßi
g in ihrem Interesse, mit der Verwaltung des Objek-tes, mit der Vermietung und allen Anliegen des Mieters nicht ständig konfrontiert zu sein. Da-
mit in einer großen Immobilie trotzdem alles seinen geregelten Gang geht, ist ein Hausverwalter der kompeten-
te Ansprechpartner vor Ort, der nicht nur die Örtlichkeiten kennt, sondern auch den Kontakt zu Handwerkern, Behörden und anderen Institutionen hält.
Besonders zeitaufwändig: Die Vermietung
Zu den vornehmsten Aufgaben der Hausverwaltung gehört es, für die kontinuierliche Vermietung der Wohnungen zu sorgen und Leer-stand zu vermeiden. Dazu sind sie vor Ort mit den passenden Mak-
lerbüros in Kontakt und helfen bei der Suche nach solventen Nach-
mietern mit entsprechender Bonität, die an langfristiger Vermietung interessiert sind.
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Unsere Kundenreferenzen
Gerechtfertigtes Vertrauen
Meine Frau und ich möchten uns noch einmal für die kompetente Beratung und Begleitung bei der Realisierung unserer beiden ...
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