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bei zahlreichen Objekten
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bei ausgewählten Immobilien

Geförderte Energieberatung
für denkmalgeschützte Immobilien

Geförderte Energieberatung

Die Schaffung von Wohnraum und der Erhalt von Wohnraum wer-
den in Deutschland gefördert. Denkmäler sind besonders durch die Sonderabschreibung (Denkmal-AfA) steuerlich begünstigt. Es gibt aber noch mehr Möglichkeiten an finanzielle Unterstützung für Denkmäler zu kommen. Mit dem Vorstoß der Bundesregierung hin zu einem nachhaltigen Umgang mit Energie und der Senkung des Energieverbrauchs, werden auch Wärmedämmmaßnahmen an Ge-
bäuden unterstützt. Insofern können Immobilien, die denkmalge-
schützt sind und dessen Energieverlust gesenkt wird, ebenfalls von den versprochenen Finanzspritzen profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert viele Baumaßnahmen mit verschieden-
sten Förderpaketen. Es werden zinsgünstige Kredite vergeben. Ge-
naue Informationen sind unter www.kfw.de zu finden.


Seit 2009 wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bratung zur Energiesenkung und Wärmeschutzmaß-
nahmen gefördert. Diese Maßnahme zur Senkung des Energiever-
brauchs ist über die Richtlinie 2009 "Vor-Ort-Beratung" geregelt. Gefördert wird die Beratung zu umfassenden baulichen Wärme-
schutz, zu neuen Heizungsanlagen inklusive der Verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung regenerativer Energien. In den Genuss der Förderung kommen nur Gebäude, dessen Ur-
sprungsbestimmung zum Wohnen gedacht war oder zum Bera-
tungszeitpunkt mehr als 50 Prozent an Wohnfläche aufweisen. Die geförderte Beratung dürfen sowohl private Bauherren wie auch Unternehmer (hier gibt es Beschränkungen) und Verbände in An-
spruch nehmen. Den Antrag auf Förderung muss jedoch ein ausge-
bildeter Berater stellen. Infrage kommen Ingenieure, Architekten mit entsprechenden Fachkenntnissen oder etwa Gebäudeenergie-
gieberater. Förderfähige Beratungen bekommen finanzielle Zu-
schüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Soviel Geld wird ausgezahlt:
Ein- und Zweifamilienhäuser – 300 €
Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten – 360 €

Integration von thermografischen Untersuchungen – 25 - 100 €

Luftdichtigkeitsprüfung – 100 €
Integration von Empfehlungen zur Stromeinsparung – 50 €
(Der gesamte Zuschuss darf höchstens die Hälfte der Bera-
tungskosten betragen)


Die Anträge werden an das Bundesamt für Wirtschaft und Aus-
fuhrkontrolle gerichtet. Wichtig: Bei Antragstellung darf die Bera-
tung noch nicht begonnen haben. Wenn die Förderung gewährt wird, muss die Beratung innerhalb der folgenden drei Monate durchgeführt werden. Eine Verlängerung gibt es nicht. Ausgezahlt wird nach Vorlage des Beraterberichts, der Verwendungsnachwei-
seerklärung und der Rechnung.

Mehr dazu und viele weitere Informationen zum Denkmal als Wohn- und Anlageobjekt findet man unter:
http://www.investition-baudenkmal.de/finanzierung-ueber-kfw-
darlehen.htm

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