Energieeinsparverodnung (2): EnEV 2009
Änderungen der Energieeinsparverordnung:
EnEV 2009
Die Energieverordnung: Die Basis für energetisches Bauen
Schon vor einigen Jahren wurden von der Bundesregierung im Inte-
resse des Umwelt- und Klimaschutzes einheitliche Maßgaben für den Neubau und Umbau von Immobilien ins Leben gerufen. Sie fin-
den sich in der Energiesparverordnung (EnEV) wieder, die aus der damaligen Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenver-
ordnung hervorging. Die Energiesparverordnung wurde mehrfach aktualisiert, eine neue Fassung gilt ab dem Jahr 2012.
Aktuelle Richtlinien energieeffizienten Bauens: Die EnEV 2009
Derzeit gilt die Energiesparverordnung aus dem Jahr 2009. In der Novelle aus dem Jahr 2007 wurden zunächst die Anforderungen an Häuser angepasst, die nicht aussch
ließlich zu Wohn-
zwecken dienen. Außerdem wurde der Energieaus-
weis eingeführt, und der verstärkte Einsatz von alter-
nativen Energiequellen wurde geregelt. In der EnEV 2009 wurde erstmals das Ziel spezifiziert, den Ener-
gie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf um rund ein Drittel zu re-
duzieren. Dieses Ziel wird ab 2012 noch einmal um 30 Prozent an-
gehoben.
Die EnEV 2009 im Detail
Mit der Energiesparverordnung 2009 wurden die Voraussetzungen für eine energetische Wärmedämmung bei Neubauten um rund 15 Prozent erhöht. In der Sanierung von Altbauten wurden wesent-
liche energetische Änderungen für die Fassade, für Fenster und für Dächer gefordert. Vorschriften zur Wärmedämmung von Dachböden und zur Nutzung von Nachtspeicheröfen wurden im Jahr 2009 eben-
falls eingeführt.
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