

Die Energieeinsparverordnung ist aus der Neuordnung von Heizungsanlagen- und Wärmeschutzverordnung entstanden. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die Anforderungen, die Sanierungen und Neubauten in der Bundesrepublik Deutschland erfüllen müssen. In der letzten Aktualisierung des Gesetzestextes von 2009 wurden die Anforderungen an Sanierungen und Neubauten nochmals verschärft, um diverse Klimaziele zu erreichen.
Um speziell geförderte Kredit- und Zuschussprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt werden, sonst gibt es keine Zusage für die Förderung. Deswegen sollten interessierte Eigenheimbauer und Erwerber von Immobilien darauf achten, dass die Immobilie die geforderten Werte für den Primärenergiebedarf erfüllen können.
Obwohl die EnEV generell für Gebäude bindend ist, gibt es Ausnahmen bei Baudenkmälern. Sollten die notwendigen Änderungen während der Sanierung das Erscheinungsbild der Immobilie beeinträchtigen oder ist das Erreichen der geforderten Werte nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, können die zuständigen Behörden auf Antrag eine Abweichung erlauben. Diese Abweichung führt bei denkmalgeschützten Immobilien auch nicht zu einem Erlöschen der Förderfähigkeit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert dann die Sanierung von Baudenkmälern, obwohl sie die Ziele der Energieeinsparverordnung nicht ganz erreichen.