Energieeinsparverordnung (EnEV)
Änderungen der Energieeinsparverordnung:
Die EnEV 2009
EnEV –
Die Energieeinsparverordnung für Sanierungen und Neubauten
Die Energieeinsparverordnung ist aus der Neuordnung von Hei-
zungsanlagen- und Wärm
eschutzverordnung ent-
standen. Sie bildet die gesetzliche Grundlage für die Anforderungen, die Sanierungen und Neubauten in der Bundesrepublik Deutschland erfüllen müssen. In der letzten Aktualisierung des Gesetzestextes von 2009 wurden die Anforderungen an Sanierungen und Neubauten nochmals verschärft, um diverse Kli-
maziele zu erreichen.
Die Energieeinsparverordnung bei der geförderten Finanzierung
Um speziell geförderte Kredit- und Zuschussprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu erhalten, müssen die Anforde-
rungen der Energieeinsparverordnung erfüllt werden, sonst gibt es keine Zusage für die Förderung. Deswegen sollten interessierte Ei-
genheimbauer und Erwerber von Immobilien darauf achten, dass die Immobilie die geforderten Werte für den Primärenergiebedarf erfüllen können.
Energieeinsparungsverordnung und
die Anwendung bei denkmalgeschützten Immobilien
Obwohl die EnEV generell für Gebäude bindend ist, gibt es Ausnah-
men bei Baudenkmälern. Sollten die notwendigen Änderungen wäh-
rend der Sanierung das Erscheinungsbild der Immobilie beeinträch-
tigen oder ist das Erreichen der geforderten Werte nur mit unver-
hältnismäßig hohem Aufwand möglich, können die zuständigen Be-
hörden auf Antrag eine Abweichung erlauben. Diese Abweichung führt bei denkmalgeschützten Immobilien auch nicht zu einem Er-
löschen der Förderfähigkeit. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau för-
dert dann die Sanierung von Baudenkmälern, obwohl sie die Ziele der Energieeinsparverordnung nicht ganz erreichen.
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