Einkommensteuer
Die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer bei Immobilien
Immobilien können die Höhe der zu zahlenden Einkommenssteuer beeinflussen. Das liegt daran, dass alle Einnahmen und Ausgaben, welche im Rahmen der vermieteten Immobilie anfallen, zur Berech-
nung der Einkommenssteuer herangezogen werden müssen. Die Einnahmen aus der Immobilie erhöhen das gesamte zu versteu-
ernde Einkommen. Von den Einnahmen können Immobilieneigen-
tümer allerdings alle Ausgaben, welche im Rahmen der Immobilie anfallen abziehen, sodass sich Ausgaben steuermindernd auswir-
ken.
Einkommenssteuerrelevante Einnahmen und Ausgaben
Zu den einkommenssteuerrelevanten Einnahmen einer Immobilie zählen insbesondere Mieteinnahmen. Aber auch alle Nebenkosten müssen dabei berücksic
htigt werden. Zur Er-
mittlung des Einkommens sind von diesen Ein-
nahmen alle Ausgaben abzuziehen. Dazu zäh-
len unter anderem alle Kosten, welche mit der Finanzierung der Immobilie in Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Zinsen und Finanzie-
rungsnebenkosten. Auch die Kosten für rechtliche und steuerliche Beratungen sowie sämtliche Betriebskosten, zählen zu den Ausga-
ben.
Einkommenssteuer bei denkmalgeschützten Immobilien
Beim Erwerb und der Sanierung von denkmalgeschützten Immobi-
lien können Eigentümer zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profi-
tieren. Investitionskosten zur Werterhaltung können über zwölf Jahre abgeschrieben werden und so die Einkommenssteuer sen-
ken. Innerhalb der Jahre Eins bis Acht dürfen jährlich neun Prozent abgeschrieben werden. In den restlichen vier Jahren ist dann je-
weils eine Abschreibung von sieben Prozent erlaubt. Bei der Immo-
bilieneigennutzung ist eine Abschreibung für zehn Jahre in Höhe von neun Prozent möglich.
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