Die steuerliche
Betrachtung von Denkmalimmobilien
Denkmalimmobilien
als die letzte Steueroase Deutschlands
Denkmalgeschützte Immobilien sind insbesondere wegen ihrer ho-hen Wohnqualität und ihrer reizvollen Architektur sehr gefragt. Im-
mer mehr Kapitalanleger investieren ihr Geld in hochwertige Altbau-
ten, um sich damit selbst einen gemütlichen und gehobenen Platz zum Wohnen zu schaffen oder die Immobilie für eine gute Rendite zu vermieten. Doch nicht nur der Renditeaspekt und die Wohnquali-
tät sprechen für Denkmalimmobilien – auch aus steuerlicher Sicht ist eine solche Investition durchaus sinnvoll.
Für Denkmalimmobilien in Deutschland gelten besondere steuerliche Bedingungen. Der Staat hat damit Anreize für den Erwerb solcher Objekte geschaffen, um die historische Bau- und Architekturkunst auch für nachfolgende Generationen zu erhalten. Denkmalimmobili-
en bringen somit besondere Abschreibungsmöglichkeiten mit sich, die nicht selten sogar der ausschlaggebende Grund dafür sind, daß sich Immobilienkäufer nicht für einen Neu-, sondern für einen Altbau entscheiden und diesen durch Renovierungs- und Modernisierungs-
maßnahmen auf ein modernes Niveau bringen.
Die Anschaffungskosten für den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie können als Werbungskosten geltend gemacht werde. Sämtliche Aufwendungen, die nach dem Kauf für die Sanierung, Mo-
dernisierung und Instandsetzung des Objekts anfallen, können ab-
geschrieben werden. Bei Vermietung der Denkmalimmobilie lassen sich die Aufwendungen innerhalb von zwölf Jahren in vollem Umfang absetzen – zunächst mit 9 % p.a. innerhalb der ersten acht Jahre, anschließend über vier Jahre hinweg mit jeweils 7 % p.a. Wird das Denkmalobjekt selbst genutzt, so lassen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich neun Prozent steuerlich geltend machen. Unter bestimmten Umständen kann für die Denkmalschutzobjekte auch die Grundsteuer entfallen – und auch der Einheitswert, nach welchem sich die Grundsteuer richtet, kann reduziert werden.
Mit den steuerlichen Begünstigungen, die der Staat gesetzlich ver-
ankert hat, profitieren Immobilienkäufer beim Kauf einer Denkmal-
immobilie heute aus steuerlicher Sicht sogar mehr von ihrem Erwerb als mit der früheren Eigenheimzulage. Nicht nur für einen sicheren Vermögenserhalt, auch für den Vermögensaufbau ist eine denkmal-
geschützte Immobilie überaus gut geeignet.
Das Team von www.investition-baudenkmal.de berät Sie gern, wenn es um die steuerlichen Fragen rund um den Kauf von Denk-
malimmobilien geht. Darüber hinaus finden wir für Sie Ihre persön-
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