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Abschreibungen
auf denkmalgeschützte Immobilien

Der Kauf einer Immobilie kann mit einigen Fördermöglichkeiten ver-
bunden sein. Es sind vor allem die steuerlichen Abschreibungen, die so genannte AfA, die eine Investition im Immobilienbereich für im-
mer mehr Anleger attraktiv machen. www.investition-baudenkmal.
de/343-624/Denkmalaschreibungen.htm
zeigt auf, welche besonde-
ren Abschreibungsmöglichkeiten bei der Investition in denkmalge-
schützte Immobilien bestehen.

Finanzierungs- und Steuervorteile bei der Geldanlage beachten

Den  größten steuerlichen Vorteil erreicht man durch die Investition in eine Denkmalimmobilie, denn durch die Denkmalabschreibung können bis zu 80 % des Kaufpreises steuerlich abgesetzt werden. Dies vor allem deshalb, weil das Sanieren denkmalgeschützter Ge-
bäude steuerlich besonders behandelt wird. Im Vergleich zur steu-
erlichen Absetzbarkeit von Neubauten sind die Vorteile für Denkmal-
abschreibungen daher besonders deutlich: Während bei einem Neubau 2 % jährlich als Abschreibung angesetzt werden,  kann bei einer Denkmalimmobile die vor dem 1.1.1925 gebaut wurde, der Alt-
bau mit 2,5 % p.a. abgeschrieben werden. Weiterhin sind die nach-
träglichen Sanierungskosten, also bis zu 80 % des Kaufpreises, zu 100 % in den nächsten 12 Jahren abzuschreiben.


Zusätzlich zur erhöhten Abschreibung bietet die Geldanlage in denkmalgeschützte Immobilien noch weitere Vorteile. Da der Denk-
malschutz hohe Priorität genießt, bietet er Investoren eine attrak-
tive Finanzierungsmöglichkeit. Wenn in Wärmedämmung, moderne-
re Fenster und zum Beispiel alternative Heizmöglichkeiten investiert wird, besteht die Möglichkeit über die KfW-Bank an zinsgünstige Fi-
nanzierungsmittel zu gelangen. Um hier die richtige Entscheidung zu treffen, bedarf es eines kompetenten und zuverlässigen Part-
ners. Die Informationen, die zum Thema „Denkmalgeschützte Immo-
bilien abschreiben“ auf www.investition-baudenkmal.de/343-624/
Denkmalaschreibungen.htm
zu finden sind, geben daher nicht nur einen Überblick über die gesetzlich garantierten Abschreibungsmög-
lichkeiten, sondern interessierte Anleger finden hier auch detaillier-
te Übersichten über die Garantien, die Gewährleistungen und Infor-
mationen von A –Z über das spannende Thema Denkmalimmobilien.

Da die Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren zu 100 % als Werbungskosten abgeschrieben werden können, entsteht bei der Wiederherstellung einer solchen Immobilie, ein vom Keller bis zum Dach komplett erneuertes Gebäude.
 
Viele gute Gründe also, sich bei der nächsten Kapitalanlage für eine denkmalgeschützte Immobilie zu entscheiden. Neben steuerlichen Vorteilen bietet sich bei dieser Anlageform zudem die Möglichkeit, historisch, architektonisch wertvolle Gebäude langfristig zu erhal-
ten. Auf www.investition-baudenkmal.de finden Sie ein großes An-
gebot denkmalgeschützter Immobilien in den  verschiedensten Grö-
ßen und Preisklassen, verteilt auf das ganze Bundesgebiet.

Kurzbeschreibung

Die staatlich garantierten Denkmalabschreibungen umfassen bis zu 80% des Kaufpreises. Ein Grund mehr, langfristig Geld in eine denk-
malgeschützte Immobilie zu investieren.

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